Begriff: schwimmender Estrich

schwimmender Estrich

Aus Gründen des Schallschutzes werden Fußböden heute als sogenannte »schwimmende Estriche« ausgebildet.
Durch schwimmende Estriche lässt sich nämlich eine erhebliche Verbesserung der Luft- und Trittschalldämmung erzielen. Diese bestehen aus einer lastverteilenden Platte, die von der Rohdecke und den angrenzenden Wänden durch Dämmstoffe getrennt ist, d. h., daß sie auf einer weich federnden Dämmschicht „schwimmt“. Die lastverteilende Platte kann sowohl monolithisch hergestellt (z. B. Zement-, Calciumsulfat-, Asphaltestriche) als auch als raumgroße Tafel oder in Form kleinerer Platten (Trockenestriche) verlegt sein. Asphaltestriche verhalten sich wegen ihrer höheren Materialdämpfung günstiger als Zement- oder Calciumsulfatestriche. Bei ihnen empfiehlt es sich aber, zur Erhöhung der Druckfestigkeit eine zusätzliche druckausgleichende Platte (z.B. Holzfaserdämmplatte o.ä.) auf der Trittschalldämmschicht zu verlegen.


Folgende Ressourcen verweisen auf diesen Begriff:

6. Decken: Allgemeine Beschreibung (1/3)

Bauphysikalische Grundlagen: S-4 Einfache Berechnungsmethoden in der Bauakustik (6/8)

6. Decken: Massivdecken (MD) (1/5)

6. Decken: Massivdecken (MD) (2/5)

6. Decken: Allgemeine Beschreibung (2/3)

6. Decken: Bodenaufbauten (2/5)

6. Decken: Dämmung des Gewölbekellers

6. Decken: Bodenaufbauten (3/5)

6. Decken: Beschwerung der Rohdecken (3/3)

7. Treppen: 7.2.1 Beläge (3/3)

6. Decken: Bodenaufbauten (5/6)

7. Treppen: 7.2.1 Beläge (1/3)