6. Decken
HBD - Schwimmender Zementestrich
Zur Modernisierung alter Holzbalkendecken werden schwimmende Estriche insbesondere dann verwendet, wenn eine schalltechnische Verbesserung der Decke gewünscht wird und genügend Platz für den Aufbau vorhanden ist. Schwimmende Estriche bestehen aus einer lastverteilenden Platte, die von der Rohdecke und den angrenzenden Wänden durch Dämmstoffe getrennt ist, d. h., dass sie auf einer weich federnden Dämmschicht „schwimmt“. Die Dicke des Estrichs ist im Wesentlichen von der Art des Estrichs, der Dicke und Zusammendrückbarkeit des Dämmstoffes sowie von der anzunehmenden Verkehrslast abhängig. Im Falle eines Zementestrichs wird die lastverteilende Platte üblicherweise monolithisch hergestellt.
Zementestriche werden wegen ihrer Beständigkeit gegenüber Feuchtigkeit insbesondere in Feuchträumen verwendet. Vor allem bei Verlegung als schwimmende Estriche ist das im Vergleich zu anderen Estrichwerkstoffen größere Schwindmaß bei der Planung zu berücksichtigen.
| Bild 6.2.1-7 zeigt den prinzipiellen Aufbau eines schwimmenden Zementestrichs. Diese Konstruktion zeichnet sich dadurch aus, dass der Estrich keinen direkten Kontakt zu der Rohdecke hat. Um Schallbrücken möglichst vollkommen auszuschließen muss bei der Herstellung des Estrichs auf die Trittschalldämmschicht eine Trennlage (in der Regel eine PE-Folie) verlegt werden. Dadurch wird verhindert, dass sich zwischen den Fugen der Trittschalldämmplatten durch das Durchsickern des Anmachwassers bzw. der flüssigen Estrichmasse Körperschallbrücken bilden können. | ||
In Bild 6.2.1-8 ist eine Trittschalldämmschicht aus Polystyrol-Hartschaumplatten, auf die der Estrich später aufgebracht wird, zu erkennen. An den Rändern ist auch der Randdämmstreifen sichtbar. | ![]()
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Bei der Erhärtung und Austrocknung hydraulisch abbindender Zementestriche entweicht das überschüssige Wasser aus den Kapillarporen, es kommt zu einer Volumenverringerung des Estrichs, dem sog. Schwinden. Dies geschieht auf Unter- und Oberseite unterschiedlich schnell, die Estrichplatte verformt sich schüsselförmig. Wird die vorgeschriebene Trocknungszeit eingehalten, bilden sich die Verformungen nahezu vollständig zurück. Wird jedoch der Belag zu früh aufgebracht, besteht die Gefahr von Rissbildungen im Belag und in der Estrichplatte selbst, ebenso in der Randfuge, da der Estrich weiter austrocknet und sich demzufolge die Platte weiter verkürzt, vom Belag aber behindert wird. Dabei bauen sich Spannungen auf.
<u>Wärme:</u>
Diese Modernisierungsmaßnahme hat auf den Wärmeschutz keinen wesentlichen Einfluss. Die ca. 10 bis 20 mm dicke Trittschalldämmplatte hat einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,25 bis 0,5 m<sup><small>2</small></sup>K/W. Nur durch eine zusätzliche Wärmedämmschicht kann, falls erforderlich, eine wärmetechnische Verbesserung erzielt werden. Diese muss jedoch eine hohe dynamische Steifigkeit besitzen, um die Trittsicherheit nicht zu beeinträchtigen. Diese zusätzliche Wärmedämmschicht trägt zur Trittschallminderung nicht bei.
<u>Feuchte:</u>
Schwimmende Zementestriche werden zur Vermeidung von Körperschallbrücken stets mit einer Trennfolie ausgeführt. Sie darf nicht beschädigt oder durchstoßen werden. Die Trennfolie ersetzt weder Dampfsperren noch Abdichtungen, sondern soll lediglich das Eindringen von Wasser bzw. Zementleim aus dem Mörtel in die Dämmschicht während des Einbringens bzw. Erhärtungsvorganges verhindern.
<u>Schall:</u>
Wie bei Massivdecken lässt sich die Trittschallanregung auch bei Holzbalkendecken durch schwimmende Estriche wirksam verringern. Allerdings ergibt der gleiche Zementestrich auf einer Holzbalkendecke einen deutlich anderen Verlauf der Trittschallminderung als auf einer Massivdecke. Sie ist im allgemeinen bei hohen Frequenzen geringer. Die bewertete Trittschallminderung gut ausgeführter schwimmende Estriche auf Holzbalkendecken liegt bei ΔL<sub>H,w</sub> = 15 bis 20 dB. Es kommt vor allem auf die Verwendung einer weichfedernden Dämmschicht mit genügend geringer dynamischer Steifigkeit an.
<u>Achtung:</u>
- | Zementestrich sollte in steifer bis plastischer Konsistenz eingebaut werden, damit auch die evtl. eingelegte Bewehrung im verdichteten Bereich liegt. |
- | Zementestrich muss ordnungsgemäß nachbehandelt werden; dies betrifft insbesondere das ungehinderte, aber nicht zu frühzeitige Austrocknen des Bauteils, weitere Schichten dürfen nicht zu früh aufgebracht werden. |
- | Die Bewegungsfreiheit des Estrichs muss während des Aushärtens und der Nutzung durch Ausbildung von Rand- und Anschlussfugen sichergestellt werden. |
- | Über Dehnfugen der Konstruktion und zur Feldbegrenzung müssen Bewegungsfugen angeordnet werden. |
- | Vor Aufbringen eines Belages ist in jedem Fall die Belegreife zu prüfen. |
- | Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. |
- | Der Untergrund muss ausreichend trocken sein. |
- | Vor Aufbringung der Konstruktion sollte eine Dampfdruckverlaufsbetrachtung durchgeführt werden, um etwaige durch die Maßnahme sich verändernde Diffusionsvorgänge abschätzen und daraus resultierende Schäden vermeiden zu können. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN 18353 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Estricharbeiten
- DIN 18356 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Parkettarbeiten
- DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Bodenbelagarbeiten
- DIN V 20000 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 1910 Parkett und andere Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der Dimensionsstabilität
- DIN EN 12354 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
- DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
- DIN EN 13163 wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation
- DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) - Spezifikation
- DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation
- DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
- DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation
- DIN EN 13226 Holzfußböden – Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder
- DIN EN 13227 Holzfußböden – Massivholz-Lamparkettprodukte
- DIN EN 13228 Holzfußböden – Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
- DIN EN 13442 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
- DIN EN 13488 Holzfußböden – Mosaikparkettelemente
- DIN EN 13489 Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente
- DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
- DIN EN 14761 Holzfußböden – Massivholzparkett – Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
- DIN EN ISO 10848 Akustik – Messung der Flankenübertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten Räumen in Prüfständen
- EGH Holzbau Handbuch Reihe 3, Teil 3, Folge 1 Grundlagen des Schallschutzes
- ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
- ETB Richtlinie Richtlinie über die Verwendung von Spanplatten hinsichtlich der Vermeidung unzumutbarer Formaldehydkonzentrationen in der Raumluft
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