6. Decken
MD - Gewölbekellerdecke mit Wärmedämmung
Im Keller von Altbauten ist oft eine Gewölbedecke vorzufinden. Da der Keller in den meisten Fällen unbeheizt ist, wird hier aus energetischen Gründen der Einbau einer Wärmedämmung notwendig. Diese steht bei dieser Maßnahme im Vordergrund. Zwischen Geschossen gleicher Nutzung ist keine Wärmedämmung der Decke erforderlich.
| Bild 6.2.2-15 zeigt eine Gewölbekellerdecke, auf die unterseitig eine Wärmedämmung angebracht wurde. Die Wärmedämmung ist mittels einer Tragkonstruktion (hier als Traglattung) von der Gewölbedecke abgehängt. Als Raumabschluss wird eine Gipskartonplatte angebracht. Da der Keller oftmals eine hohe relative Luftfeuchte aufweist, wird vor der Wärmedämmschicht eine Dampfsperre eingebaut. |
Zur Modernisierung alter Massivdecken werden schwimmende Estriche insbesondere dann verwendet, wenn eine schalltechnische Verbesserung der Decke gewünscht wird und genügend Platz für den Aufbau vorhanden ist. Schwimmende Estriche bestehen aus einer lastverteilenden Platte, die von der Rohdecke und den angrenzenden Wänden durch Dämmstoffe getrennt ist, d. h., dass sie auf einer weich federnden Dämmschicht „schwimmt“. Im Falle eines Zementestrichs wird die lastverteilende Platte monolithisch hergestellt.
Zementestriche werden wegen ihrer Beständigkeit gegenüber Feuchte insbesondere in Feuchträumen verwendet. Vor allem bei Verlegung als schwimmende Estriche ist das im Vergleich zu anderen Estrichwerkstoffen größere Schwindmaß bei der Planung zu berücksichtigen.
Beide Maßnahmen sind auch unabhängig voneinander möglich.
<u>Wärme:</u>
Durch den nachträglichen Einbau der Unterdecke wird der Wärmeschutz der vorhandenen Kellerdecke verbessert. Der hohe Wärmedurchlasswiderstand der Wärmedämmschicht führt zu einer deutlichen Senkung des U-Wertes der gesamten Deckenkonstruktion.
<u>Feuchte:</u>
Durch das Anbringen der Dämmschicht auf der kalten Seite der bestehenden Kellerdecke wird ihre Temperatur erhöht. Die Erhöhung der Bauteiltemperatur und somit auch der Bauteiloberflächentemperatur im Innern hat einen besseren Schutz vor → Oberflächentauwasser zur Folge. Dadurch sinkt auch die Gefahr, dass sich Tauwasser im Innern des Bauteils bildet.
Jedoch herrscht in einem Keller oftmals eine erhöhte relative Luftfeuchte, die eine Feuchtetransport durch die Gipskartonplatte auslösen kann. Deshalb ist eine Dampfsperre zwischen Gipskartonplatte und Wärmedämmung vorzusehen.
<u>Schall:</u>
In der Regel sind Keller schalltechnisch keine schutzbedürftigen Räume. Ein Bedarf an Schallschutz besteht aber dann, wenn der Kellerraum als "lauter" Raum (z.B. Technikraum oder Proberaum für laute Instrumente) benutzt wird. In solchen Fällen verbessern biegeweiche Unterdecken die Luftschalldämmung von Massivdecken analog zu biegeweichen Vorsatzschalen bei Wänden. Geeignet als Unterdecken sind z. B. Gipskarton- und Gipsfaserplatten, Holzwolle-Leichtbauplatten, Ziegeldrahtgewebe oder Rohrmatten, geputzt, oder andere dichte Leichtbauplatten (z.B. Mineralfaserplatten, Kunststoffplatten oder Holzspanplatten). Wichtig ist eine möglichst wenig starre Befestigung. Dazu hat sich eine doppelte Lattung gut bewährt. Zweckmäßig ist auch eine Abhängung der Unterdecke mit Drahtabhängern. Wie bei Wänden mit Vorsatzschalen ist eine Hohlraumdämpfung vorteilhaft, z.B. mittels weicher, offenporiger Dämmstoffe in einer Dicke von wenigstens ca. 50 mm und mit einem längenbezogenen Strömungswiderstand r von 5 bis 10 kPas/m<sup><small>2</small></sup>.
Auch der schwimmende Estrich trägt zur Verbesserung der Schalldämmung der Kellerdecke bei. Diese Maßnahme dient zur Verhinderung der Trittschalleinleitung in das Baukörper und der Trittschallübertragung über die Nebenwege und ist deshalb auch dann erforderlich, wenn der Kellerraum kein schutzbedürftiger Raum ist.
<u>Achtung:</u>
- | Vor Aufbringung der Konstruktion sollten evtl. baurechtlich berührte Belange (Raumhöhe unter- und oberseitig) untersucht werden, ebenso natürlich zunächst die statischen Verhältnisse. |
- | Zementestrich sollte in steifer bis plastischer Konsistenz eingebaut werden, damit auch die evtl. eingelegte Bewehrung im verdichteten Bereich liegt. |
- | Zementestrich muss ordnungsgemäß nachbehandelt werden; dies betrifft insbesondere das ungehinderte, aber nicht zu frühzeitige Austrocknen des Bauteils, weitere Schichten dürfen nicht zu früh aufgebracht werden. |
- | Die Bewegungsfreiheit des Estrichs muss während des Aushärtens und der Nutzung durch Ausbildung von Rand- und Anschlussfugen sichergestellt werden. |
- | Über Dehnfugen der Konstruktion und zur Feldbegrenzung müssen Bewegungsfugen angeordnet werden. |
- | Vor Aufbringen eines Belages ist in jedem Fall die Belegreife zu prüfen. |
- | Tragende Teile wie die Unterkonstruktion und deren Verbindungselemente müssen die Lasten der Deckenbekleidungen sicher auf die tragenden Bauteile (die Decke selbst) übertragen können, der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. |
- | Die Unterkonstruktion dient der Befestigung der Decklage und darf sich unter der Last des Bekleidungsmateriales weder durchbiegen noch verformen. |
- | Vor Aufbringung der Konstruktion sollte eine Dampfdruckverlaufsbetrachtung durchgeführt werden, um etwaige durch die Maßnahme sich verändernde Diffusionsvorgänge abschätzen und daraus resultierende Schäden vermeiden zu können. |
- | In Feucht- und Kellerräumen ist auf den Einsatz feuchtraumgeeigneter gipshaltiger Baustoffe zu achten. |
- | Die Einbaurandbedingungen wie Luftfeuchtigkeit etc. sind auch im Trockenbau zu beachten. |
- | Öffnungen müssen aus ganzen Platten ausgeschnitten werden, damit keine Fugen an den Öffnungsrändern liegen. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- EnEV
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
- DIN 1053 Mauerwerk
- DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke
- DIN 18168 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN 18340 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
- DIN 18353 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Estricharbeiten
- DIN 18356 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Parkettarbeiten
- DIN 18360 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Metallbauarbeiten
- DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Bodenbelagarbeiten
- DIN V 20000 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 1910 Parkett und andere Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der Dimensionsstabilität
- DIN EN 12354 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
- DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
- DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation
- DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) - Spezifikation
- DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation
- DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
- DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation
- DIN EN 13226 Holzfußböden – Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder
- DIN EN 13227 Holzfußböden – Massivholz-Lamparkettprodukte
- DIN EN 13228 Holzfußböden – Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
- DIN EN 13442 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
- DIN EN 13488 Holzfußböden – Mosaikparkettelemente
- DIN EN 13489 Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente
- DIN EN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
- DIN EN 14195 Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gipsplattensystemen - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 14246 Gipselemente für Unterdecken (abgehängte Decken) - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 14761 Holzfußböden – Massivholzparkett – Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
- DIN EN ISO 10848 Akustik – Messung der Flankenübertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten Räumen in Prüfständen
- VDI 3755 Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken
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