6. Decken
HBD - Beschwerung durch Holz-Beton-Verbundkonstruktion
Eine Alternative zur Beschwerung einer Rohdecke durch Schüttung ist eine Holz-Beton-Verbundkonstruktion, die in der Altbaumodernisierung zunehmend eingesetzt wird. Durch den Verbund wird auch die Tragfähigkeit der Decke erhöht, was ein entscheidender Vorteil dieser Konstruktion ist. Allerdings muss vor Ausführung dieser Modernisierungsmaßnahme in jedem Falle eine statische Überprüfung der Holzbalkendecke durchgeführt werden. Grundsätzlich muss vor der Verlegung von Trockenestrich-Elementen auf eine Holzbalkendecke diese auf ihren konstruktiven Zustand hin untersucht und gegebenenfalls ausgebessert werden, wobei dies in Altbauten die gesamte Deckenkonstruktion umfasst.
| In Bild 6.2.1-4 sieht man, wie eine bestehende Holzbalkendecke mittels einer Stahlbetonplatte verbessert werden kann. Die dann entstehende Decke aus einem Holz-Beton-Verbund ist tragfähiger und auch aus schall- und brandschutztechnischer Sicht besser als die vorhandene Decke. |
Die Tragschicht soll statische und dynamische Kräfte aufnehmen und ableiten können. Im Hinblick auf die darauf aufliegende Fußbodenkonstruktion sollten Durchbiegungen und Schwingungen der Tragdecke möglichst gering sein. Dies kann mit Unterspannungen erreicht werden.
<u>Wärme:</u>
Diese Modernisierungsmaßnahme hat auf den Wärmeschutz kaum einen Einfluss, da die Wärmeleitfähigkeit des Betons relativ hoch ist. Je nach Dicke der Betonschicht ergibt dadurch eine geringfügige Erhöhung (um 0,02 bis 0,05 m<sup><small>2</small></sup>K/W) des Wärmedurchlasswiderstandes. Eine deutliche Verbesserung des Wärmeschutzes kann entweder durch eine entsprechend dimensionierte Wärmedämmschicht (zusätzlich zur Trittschalldämmschicht!) unter dem schwimmenden Estrich oder durch eine Unterdecke (abgehängte Unterdecke oder Deckenverkleidung) mit einer Mineralfaserauflage erzielt werden. Die genannten Maßnahmen sind auch geeignet, gleichzeitig auch den Schallschutz der Rohdecke zu verbessern.
<u>Feuchte:</u>
Die zusätzliche Betonplatte bedeutet für die Konstruktion eine Feuchtebelastung, die mit der Zeit austrocknet. Auch das Diffusionsverhalten der fugenlosen Betonplatte ist anders, als die von Holzbauteilen oder der Beschwerung durch Betonplatten mit Fugen. Bei Kellerdecken bzw. Decken zum unbeheizten Dachboden, wo eine Verbesserung des Wärmeschutzes erforderlich ist und weitere Maßnahmen an der Ober- oder Unterseite der Decke, d.h. entweder in Form einer zusätzlichen Wärmedämmschicht unterhalb der Trittschalldämmschicht oder mittels → Deckenverkleidung mit Hohlraumdämpfung durchgeführt werden, muss an geeigneter Stelle eine Dampfsperre angeordnet werden. Wenn die Richtung des Wärmestroms von oben nach unten ist, dann ist eine Dampfsperre oberhalb der Trittschalldämmplatte (Trennfolie unter dem Estrich) anzuordnen. Im umgekehrten Fall muss eine Dampfsperre, wie bei der → Deckenverkleidung mit Hohlraumdämpfung erklärt, erfolgen.
<u>Schall:</u>
Durch das Aufbringen einer an Ort gefertigten Betonplatte (etwa 100 bis 150 kg/m<sup><small>2</small></sup>) auf eine alte Holzbalkendecke wird die flächenbezogenen Masse der Rohdecke deutlich erhöht. Die Verbesserung der Schalldämmung erfolgt dadurch, dass die ehemalige Holzbalkendecke nach der Modernisierung akustisch ähnlich wie eine Massivdecke mit Rippen funktioniert. Diese verbesserte Rohdecke bildet die Grundlage für weitere schalltechnische Maßnahmen, wie schwimmende Estriche, abgehängte Unterdecken oder Deckenverkleidungen.
<u>Achtung:</u>
- | Schadstoffbelastungen durch Holzbauteile bestehen insbesondere im Zusammenhang mit dem chemischen Holzschutz. In den 1970er Jahren wurden große Mengen von Holzschutzmitteln im Außen- und Innenbereich verwendet. Lindan, PCP (Pentachlorphenol) und DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) zählen zu den schwerflüchtigen Verbindungen, die sich nach dem Ausgasen schnell wieder an Oberflächen abscheiden, wodurch es zu gravierenden Schadstoffanreicherungen in Innenräumen kommen kann. Lindan und PCP sind in Holzschutzmitteln der BRD seit 1989 verboten. PCP wird eindeutig als krebserregend eingestuft, bei Lindan wird über eine solche Wirkung diskutiert. In der DDR wurde bis 1989 das Insektizid DDT eingesetzt, in der BRD ist es seit 1972 verboten. DDT ist erbgutverändernd, steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wird von der Umwelt nur sehr langsam abgebaut. DDT kann insbesondere bei Abbrucharbeiten freigesetzt werden. |
- | Bescheinigungen über Hersteller, Menge und Art des Holzschutzmittels sollten nebst zugehörigem Überwachungszeichen vorliegen; dabei sind die Verarbeitungshinweise des Herstellers unbedingt zu beachten. |
- | Die Verträglichkeit von Holzschutzmitteln mit vorhandenen Schutzmitteln oder Anstrichen muss geprüft werden. |
- | Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. |
- | Der Untergrund muss ausreichend trocken sein. |
- | Vor Aufbringung der Konstruktion sollte eine Dampfdruckverlaufsbetrachtung durchgeführt werden, um etwaige durch die Maßnahme sich verändernde Diffusionsvorgänge abschätzen und daraus resultierende Schäden vermeiden zu können. |
- | Aus Brandschutzgründen ist auch im Innenbereich auf eine ausreichende Betonüberdeckung zu achten. |
- | Wie jedes Betonbauteil muss auch das im Innenbereich ordnungsgemäß nachbehandelt werden; dies betrifft insbesondere das ungehinderte Austrocknen des Bauteils, weitere Schichten dürfen nicht zu früh aufgebracht werden. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18331 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Betonarbeiten
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN 18340 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
- DIN 18353 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Estricharbeiten
- DIN V 20000 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 1910 Parkett und andere Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der Dimensionsstabilität
- DIN EN 12354 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
- DIN EN 13226 Holzfußböden – Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder
- DIN EN 13227 Holzfußböden – Massivholz-Lamparkettprodukte
- DIN EN 13228 Holzfußböden – Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
- DIN EN 13442 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
- DIN EN 13488 Holzfußböden – Mosaikparkettelemente
- DIN EN 13489 Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
- DIN EN 14761 Holzfußböden – Massivholzparkett – Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
- DIN EN ISO 10848 Akustik – Messung der Flankenübertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten Räumen in Prüfständen
- EGH Holzbau Handbuch Reihe 3, Teil 3, Folge 1 Grundlagen des Schallschutzes
- ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
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