Begriff: Vorsatzschale

Vorsatzschale

Die Vorsatzschale (oder auch Verblendung) bezeichnet eine Schale, die einem anderen Bauteil vorgesetzt wird. Dies kann aus konstruktiven und optischen Gründen geschehen. Vorsatzschalen dienen häufig dazu, auf bereits bestehende Gebäudeflächen eine zweite Haut aufzutragen. So ist es beispielsweise möglich ein aus Beton oder Ziegelmauerwerk gebautes Gebäude mit einer Vorsatzschale aus Holz oder Klinker zu verkleiden, um den Anschein zu erwecken, es bestehe vollständig aus diesem Baustoff. Diese Bauweise ist sinnvoll, da die tragende Struktur aus Beton oder Ziegelmauerwerk schnell errichtet werden kann und eine hohe Dauerhaftigkeit besitzt, aber weder optisch noch wärmedämmtechnisch besonders gut ist.

Auch Innenräume werden mit Vorsatzschalen ausgestattet. So findet man in öffentlichen Gebäuden oder Geschäftshäusern oftmals verkleidete oder abgehängte Unterdecken, um dem Raum eine bessere Optik zu verleihen sowie den Schall- und Wärmeschutz zu verbessern. Zusätzlich lassen sich Leitungen der Haustechnik hinter der Vorsatzschale gut verstecken. Verwendet werden hierfür Gipskartonplatten oder Holzplatten. Vorsatzschalen sind Bauelemente, die mit tragenden Bauwerksstrukturen verbunden sind, aber niemals selbst eine tragende Struktur darstellen, da sie oftmals sehr dünn und nur wenig tragfähig sind.

Eine Vorsatzschale bildet mit der tragenden Konstruktion (Wand oder Decke) im akustischen Sinn ein → zweischliges Bauteil. Es werden dabei zwischen biegeweichen (z.B. aus Gipskartonplatten) und biegesteifen Vorsatzschalen (Klinker-Verblendmauerwerk) unterschieden.


Folgende Ressourcen verweisen auf diesen Begriff:

6. Decken: Allgemeine Beschreibung (1/3)

1. Außenwände: 1.2.2 Innendämmung (1/2)

2. Innenwände: 2.2.1 Vorsatzschalen (2/4)

4. Erdberührte Bauteile: 4.2.2 Innendämmung

2. Innenwände: 2.2.1 Vorsatzschalen (1/4)

1. Außenwände: 1.2.2 Innendämmung (1/2)