Einführung in OER

OER bearbeiten

Nicht jedes Material, dass wir finden, entspricht zu 100 % unseren Bedürfnissen. Dies stellt bei OER-Material kein Problem dar, da wir das Material anpassen und verändern dürfen, solange es nicht unter einer CC-ND-Lizenz steht. Wichtig ist jedoch, am Ende der Bearbeitung das Material als bearbeitet zu kennzeichnen!

Neben den Angaben nach der TULLU-Regel ist es somit auch notwendig, Veränderungen am Material anzugeben, falls diese erfolgt sind. Bei Bildausschnitten etwa oder Übersetzungen ist ein entsprechender Hinweis den Lizenzangaben hinzuzufügen. Etwa: Foto Vollmond von fotograf (link) unter der Lizenz CC BY-SA 3.0, Bearbeitung (Farbfilter) von Anne.

Mach es dir nicht zu schwer!

In den Lizenzbestimmungen ist festgelegt, welche Angaben ein/e Nachnutzer/in machen muss, um frei lizenziertes Material bei der Verwendung korrekt auszuzeichnen. Allerdings gibt die Lizenz auch einen Hinweis, dass die Angaben in „angemessener Form“ gemacht werden sollen. Was genau unter sinnvoll zu verstehen ist, definiert Creative Commons nicht, allerdings soll ein Lizenzhinweis so angebracht werden, wie es für das jeweilige Veröffentlichungsmedium sinnvoll ist. Dies ist nicht als Entschuldigung für schlechte Lizenznachweise zu sehen: die Lizenzen sind nur gültig, wenn sie korrekt nachgewiesen sind. Wer sich nicht an daran hält, begeht einen Urheberrechtsverstoß. Allerdings ist es ein Hinweis darauf, durchaus kreativ zu werden: wo ein Lizenzhinweis aus gestalterischen Gründen direkt am Material nicht angebracht werden kann, hilft eine eindeutige Fußnote. Wo eine Vielzahl von Material nachgewiesen muss, kann ein Link auf eine extra dafür angelegte Seite mit Lizenzhinweisen Abhilfe schaffen, wenn gewährleistet ist, dass jedes Material eindeutig den für sie geltenden Lizenzhinweisen zuzuordnen ist.

Text: "OER leichtgemacht mit der TULLU-Regel" von Jöran Muuß-Merholz und Sonja Borski für OERinfo – Informationsstelle OER, bearbeitet von Judith Bartels, Universität Stuttgart, CC BY 4.0