6. Decken
HBD - Beschwerung der Rohdecke durch Schüttung
Bei Decken spielt im Allgemeinen der Schallschutz eine wichtige Rolle. Durch die Beschwerung der Rohdecke kann eine höhere Schalldämmung der Decke erreicht werden. Diese Verbesserung resultiert aus der höheren flächenbezogenen Masse der Deckenkonstruktion (→ Schalldämmung einschaliger Bauteile). Bei einer Beschwerung der Decke müssen natürlich zunächst die statischen Verhältnisse überprüft werden, ob überhaupt und, wenn ja, wie viel zusätzliches Gewicht aufgebracht werden kann. Grundsätzlich muss vor der Verlegung von Trockenestrich-Elementen auf eine Holzbalkendecke diese auf ihren konstruktiven Zustand hin untersucht und gegebenenfalls ausgebessert werden, wobei dies in Altbauten die gesamte Deckenkonstruktion umfasst.
Neuere Verfahren gegen Erschütterungen durch Einzellasten arbeiten mit einer Unterspannung der bestehenden Decke. Durch Vorspannung wird zusätzlich die Erhöhung der Lastaufnahmefähigkeit erreicht.
| Bild 6.2.1-1 zeigt den Aufbau einer alten Holzbalkendecke, die durch zwei Schüttungen und einen Trockenestrich ergänzt wurde. Die Füllung des Hohlraumes, der nach dem entfernen der → alten Strohlehmwickel entstanden ist, bewirkt eine Beschwerung der Konstruktion. Hierfür werden Materialien mit einer höheren Rohdichte, wie Sand oder Schlacke verwendet. Die Schüttung oberhalb der Dielen dient überwiegend als Ausgleichschicht (z.B. Blähton, Blähperlit, o.ä,). Ihre Federwirkung ist in der Praxis geringfügig, da sich die Schüttung nach kurzer Nutzungszeit verdichtet und dadurch ihre dynamische Steifigkeit zunimmt. Die Schalldämmung wird in erster Linie durch die zusätzliche Masse und nur geringfügig durch den Trockenestrich (→ zweischaliges Bauteil) der Decke verbessert. |
Trockenestriche nehmen im Bereich der Estriche eine Sonderstellung ein, sie bestehen aus vorgefertigten, lastverteilenden Platten aus Gipskarton-, Holzwerkstoff-, zementgebundenen Holzspan- oder Betonwerkstein- oder Naturwerksteinplatten. Der Vorteil liegt neben dem geringen Gewicht in der deutlich reduzierten Bauzeit und den nur geringfügigen Formänderungen. Im Bestand werden sie zum Ausgleich von unebenen Böden und auf Höhenausgleichstrockenschüttungen eingesetzt. Auch ein fester Verbund mit dem Untergrund, bei dem die Estrichplatten auf alte Dielenböden verklebt oder verschraubt werden, kann hergestellt werden. Die Platten werden untereinander entweder durch ein System aus Nut und Feder oder durch einen breiten Stufenfalz verbunden, wahlweise geklebt oder verschraubt und geklebt. Bei zweilagiger Verlegung werden die Platten mit versetzten Fugen ganzflächig miteinander verklebt oder verschraubt und verklebt.
Die mineralisch gebundenen sind bezüglich Verschleißwiderstand, Oberflächenhärte und anderer mechanischer Kennwerte mit Anhydrit-, Gussasphalt-, Zement- oder Magnesiaestrichen vergleichbar. Nur bei Trockenestrichen aus Holzwerkstoffen fallen die Kennwerte im Allgemeinen etwas geringer aus.
<u>Wärme:</u>
Bei Decken ist im Regelfall eine Beachtung des Wärmeschutzes nur bei Kellerdecken bzw. bei Decken zu unbeheizten Dachböden nötig. Die Beschwerung hat kaum Auswirkungen bezüglich des Wärmeschutzes, weil die verwendeten Materialien (Sand, Schlacke) im Verhältnis zu Wärmedämmstoffen eine zu hohe Wärmeleitfähigkeit besitzen. Falls der Wärmeschutz im Vordergrund steht und keine Anforderungen für den Trittschallschutz erfüllt werden müssen, dann können leichte Schüttungen als Hohlraumdämpfung und Ausgleichsschüttung verwendet werden.
<u>Feuchte:</u>
Diese Maßnahme dient dem Schallschutz und hat kaum eine Auswirkung auf die Dampfdiffusion. Bei Decken zwischen Geschossen gleicher Nutzung kann sich kein Tauwasser bilden. Somit ist hier auch keine besondere Maßnahme erforderlich. Relevant wird dies nur bei Kellerdecken bzw. Decken zum unbeheizten Dachboden. Da die Beschwerung in der Regel eine höhere Wärmeleitfähigkeit besitzt als übliche Dämmschichten, ist die Wahrscheinlichkeit der Tauwasserbildung gering.
<u>Schall:</u>
Der Schallschutz alter Holzbalkendecken ist in der Regel unzureichend. Insbesondere ist der Trittschallschutz mangelhaft. Eine zusätzliche Beschwerung kann die Luftschalldämmung, entsprechend der Zunahme der flächenbezogenen Masse der fertigen Decke, verbessern. Die Trittschalldämmung wird durch die Beschwerung bei tiefen Frequenzen verbessert. Bei mittleren und höheren Frequenzen wird eine geringfügige Verbesserung durch die auf der Aussgleichsschüttung verlegte Spanplatte als Trockenestrich erzielt.
<u>Achtung:</u>
- | Schadstoffbelastungen durch Holzbauteile bestehen insbesondere im Zusammenhang mit dem chemischen Holzschutz. In den 1970er Jahren wurden große Mengen von Holzschutzmitteln im Außen- und Innenbereich verwendet. Lindan, PCP (Pentachlorphenol) und DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) zählen zu den schwerflüchtigen Verbindungen, die sich nach dem Ausgasen schnell wieder an Oberflächen abscheiden, wodurch es zu gravierenden Schadstoffanreicherungen in Innenräumen kommen kann. Lindan und PCP sind in Holzschutzmitteln der BRD seit 1989 verboten. PCP wird eindeutig als krebserregend eingestuft, bei Lindan wird über eine solche Wirkung diskutiert. In der DDR wurde bis 1989 das Insektizid DDT eingesetzt, in der BRD ist es seit 1972 verboten. DDT ist erbgutverändernd, steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wird von der Umwelt nur sehr langsam abgebaut. DDT kann insbesondere bei Abbrucharbeiten freigesetzt werden. |
- | Bescheinigungen über Hersteller, Menge und Art des Holzschutzmittels sollten nebst zugehörigem Überwachungszeichen vorliegen; dabei sind die Verarbeitungshinweise des Herstellers unbedingt zu beachten. |
- | Die Verträglichkeit von Holzschutzmitteln mit vorhandenen Schutzmitteln oder Anstrichen muss geprüft werden. |
- | Formaldehyd ist ein hauptsächlich in Holzwerkstoffen wie Fertigparkett oder Spanplatten vorkommender Schadstoff, da der Leim dieser Werkstoffe oft aus formaldehydhaltigen Verbindungen besteht. Formaldehyd ist eine bei Zimmertemperatur gasförmig vorliegende, farblose Substanz mit stechend durchdringendem Geruch und wirkt stark reizend. Formaldehyd wurde als Substanz mit begründetem Verdacht auf ein krebserzeugendes Potential[1] eingestuft. Die schädliche Wirkung ist jedoch konzentrationsabhängig, je nach Leimanteil. Vor allem beschädigte, angebohrte oder angesägte Platten können Formaldehyd emittieren. Seit 1977 gibt es verbindliche Richtwerte für die tolerable Formaldehyd-Konzentration in Innenräumen, seit 1980 eine entsprechende Richtlinie, die Spanplatten in Emissionsklassen unterteilt und ihre Verwendung regelt. Diese Vorschriften gelten auch für alle anderen Holzwerkstoffe. |
- | Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. |
- | Der Untergrund muss ausreichend trocken sein. |
- | Vor Aufbringung der Konstruktion sollte eine Dampfdruckverlaufsbetrachtung durchgeführt werden, um etwaige durch die Maßnahme sich verändernde Diffusionsvorgänge abschätzen und daraus resultierende Schäden vermeiden zu können. |
- | Bei erwartetem Feuchtigkeitsanfall müssen die Platten durch eine zusätzliche Schicht entsprechend geschützt werden. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[2]
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN 18340 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
- DIN V 20000 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 1910 Parkett und andere Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der Dimensionsstabilität
- DIN EN 12354 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
- DIN EN 13226 Holzfußböden – Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder
- DIN EN 13227 Holzfußböden – Massivholz-Lamparkettprodukte
- DIN EN 13228 Holzfußböden – Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
- DIN EN 13442 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
- DIN EN 13488 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
- DIN EN 13489 Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
- DIN EN 14761 Holzfußböden – Massivholzparkett – Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
- DIN EN ISO 10848 Akustik – Messung der Flankenübertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten Räumen in Prüfständen
- EGH Holzbau Handbuch Reihe 3, Teil 3, Folge 1 Grundlagen des Schallschutzes
- ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
- ETB Richtlinie Richtlinie über die Verwendung von Spanplatten hinsichtlich der Vermeidung unzumutbarer Formaldehydkonzentrationen in der Raumluft
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