3. Fenster und Türen
Stumpfer Anschlag
Stumpf angeschlagene Fenster können von der Innen- oder Außenseite montiert werden mit dem Blendrahmen an einer beliebigen Stelle in der Öffnung. Das Fenster liegt dadurch jedoch weniger geschützt. Deshalb müssen in diesem Fall der Bauteilfugenanschluss und die konstruktiven Maßnahmen zur Schlagregendichtheit besonders sorgfältig den erhöhten Anforderungen angepasst werden.
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Bereits in der Planung muss der unterschiedliche, jedoch normgemäße Toleranzbereich von Rohbauöffnung und Fensterelement berücksichtigt werden. Beim Einbau der Elemente ist auf eine einwandfreie Befestigung zu achten, die Lastabtragung, Formänderungsverhalten und Dichtheit berücksichtigt. Dabei sind die Befestigungsmittel auf die jeweilige Einbausituation abzustimmen.
Insbesondere die bauphysikalischen Einwirkungen durch Raum- und Außenklima müssen beachtet und die Anschlüsse zum Baukörper den Anforderungen aus Wärme-, Feuchte- und Schallschutz gerecht werden.
Das Dichtsystem muss mit den angrenzenden Oberflächen, unter Beachtung deren Beanspruchbarkeit, verträglich sein. Da die Anschlussfuge zwischen Fenster und Baukörper eine Bewegungsfuge ist und somit mit Veränderungen der Fugenbreite während der Nutzung zu rechnen ist, müssen Dichtsystem und Befestigungssystem aufeinander abgestimmt werden. Eine Abdichtung dieser Fugen ist mittels spritzbarer Kunststoffe, imprägnierter Dichtungsbahnen aus Schaumkunststoffen oder Fugendichtungsbändern möglich.
Wärme:
Neben den Wärmedämmeigenschaften des Rahmens und der Verglasung selbst ist bei neuen Fenster auch die Dichtheit maßgeblich für ein angenehmes Raumklima und eine hohe Wärmedämmung. Durch eine dauerhaft luftdichte Abdichtung wird verhindert, dass kalte Luft von außen in den Wohnraum eindringt. Auch die Dämmung zwischen Fenster und Leibung ist maßgebend, um eine hohe Wärmedämmung am Fenster zu erreichen.
Feuchte:
Die bessere Wärmedämmung des Fensters führt zu einer höheren Oberflächentemperatur an der Bauteilinnenseite. Diese Erhöhung der Temperatur vermindert die Gefahr von → Oberflächentauwasser im Bereich der Fensterleibung und am Fenster selbst. Die Abdichtung des Fensters durch Fugendichtbänder bzw. Dichtfolien (außen dauerhaft schlagregendicht, innen dauerhaft luftdicht) muss ermöglichen, dass temporäres Tauwasser im Bereich des Anschlusses nach außen austrocknen kann.
Schall:
Zwei- und Dreischeiben-Isolierverglasungen wurden vorrangig mit dem Ziel entwickelt, den Wärmeschutz von Fenstern zu verbessern. Eine Erhöhung der Schalldämmung ist damit aber nur unter bestimmten Voraussetzungen verbunden. Bis zu Abständen von 8 mm ist die Kopplung der Scheiben bei Doppelverglasungen über das Luftpolster so stark (hohe Resonanzfrequenz), dass die Schalldämmung nicht größer, sondern evtl. sogar geringer ist als die einer Einfachverglasung gleicher Gesamtglasdicke. Auch bei Abständen von 12 mm ist noch kein nennenswerter Unterschied zwischen der Schalldämmung einer Doppelverglasung und der einer gleich dicken Einfachscheibe zu erkennen. Erst bei Scheibenabständen von mehr als etwa 16 mm ergeben sich Verbesserungen durch die Zweischeiben-Isolierverglasung.
Aus → Tabelle AS-10 können bewertete Schalldämm-Maße verschiedener Fenster entnommen werden.
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<u>Achtung:</u>
- | Die innere Abdichtung muss luftdicht ausgeführt sein, damit bei anliegendem Winddruck keine Kaltluft zu unangenehmen Zugerscheinungen im Inneren führen und feuchte und warme Raumluft nicht in die Anschlussfuge gelangen kann; dies könnte während der Heizperiode Feuchtigkeitsschäden durch Kondensation verursachen. |
- | Die mittlere Abdichtung zwischen Fensterrahmen und Wand muss vollständig mit wärme- und/oder schalldämmendem Material gefüllt sein. |
- | Die äußere Abdichtung muss schlagregendicht ausgeführt sein, um den Eintritt von Feuchtigkeit durch Witterungseinflüsse zu verhindern; das Abdichtungsmaterial sollte diffusionsoffen sein, damit in der Konstruktion vorhandene Feuchtigkeit wieder abgegeben werden kann. |
- | Die Fensterkonstruktion einschließlich der Verbindungselemente zum Baukörper muss alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die tragenden Bauteile des Baukörpers abgeben können. |
- | Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen. |
- | Die freitragenden Rahmenteile wie Pfosten, Riegel und der Blendrahmen im Bereich von Rollladenkästen sind so zu dimensionieren, dass die Verformungen der Rahmenteile unter Lasteinwirkung nicht zur Beschädigung der Fenster oder zu anderen Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit führen. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- EnEV
- DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 107 Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18055 Fenster - Fugendurchlässigkeit, Schlagregendichtheit und mechanische Beanspruchung
- DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
- DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff
- DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
- DIN 52452 Prüfung von Dichtstoffen für das Bauwesen - Verträglichkeit der Dichtstoffe
- DIN 52619 Bestimmung des Wärmedurchlaßwiderstandes und Wärmedurchgangskoeffizienten von Fenstern
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18361 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Verglasungsarbeiten
- DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit
- DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit
- DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast
- DIN EN ISO 1163 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Formmassen
- BFS Merkblatt Nr. 23 Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen
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