Begriff: Mittelungspegel
Mittelungspegel
Bei vielen praktischen Geräuschen ist der Schalldruckpegel nicht zeitlich konstant, sondern unterliegt Schwankungen, wie z.B. beim Straßenverkehr. Um ein solches Geräusch hinsichtlich seiner Einwirkung auf den Menschen richtig zu bewerten, wird nach dem Schalldruckpegel eines Dauergeräusches gesucht, dessen Wirkung der des schwankenden Geräusches äquivalent ist. Für eine solche Definition ist es entscheidend, welcher Äquivalenzparameter zugrundegelegt wird, d.h. welcher Schalldruckpegelminderung die Halbierung der Zeiteinwirkung eines Geräusches äquivalent sein soll. Bei subjektiven Untersuchungen zur Störwirkung von Geräuschen hat sich ein Äquivalenzparameter (auch Halbierungsparameter) q = 3 dB als geeigneter Mittelwert erwiesen. Mit diesem lässt sich der Mittelungspegel oder äquivalenter Dauerschallpegel
\(L_{eq}=10\ lg\ \sum_{j=1}^k \left( \frac{t_j}{T} \right) \ 10^{\frac{L_{p,j}}{10}}\)
oder allgemeiner
\(L_{eq}=10 \ lg \ \frac{1}{T} \int_0^T 10^{\frac{L_p(t)}{10}} dt\)
definieren. Dabei sind
\(T\) | Gesamtzeit, Beobachtungszeit oder Mittelungszeit [s] |
\(t_i\) | Zeiträume [s], in denen jeweils Schalldruckpegel Lp,i vorhanden sind. |
\(L_p(t)\) | zeitabhängiger Schalldruckpegel [dB] |
Er kann natürlich auch unter Verwendung frequenz- und zeitbewerteter Schalldruckpegel gebildet werden. Lärmgrenzwerte werden meist in Form von AF-bewerteten Mittelungspegel L<sub>Am</sub> festgelegt.
Bauphysikalische Grundlagen: S-5 Schutz gegen Straßenverkehrslärm
Bauphysikalische Grundlagen: Formelzeichen-Verzeichnis (4/4)