Informationen für Studienanfänger
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt berät Sie in allen prüfungsrelevanten Fragen, wie z.B. die An- und Abmeldung von Prüfungen oder aber bei Problemen mit der Anmeldung von Prüfungen auf Campus. Außerdem müssen Rücktrittsgesuche von Prüfungen (in dem Zeitraum von weniger als 7 Tage vor der Prüfung) und Atteste beim Prüfungsamt eingereicht werden (bei einem nicht-fristgerechtem Rücktritt von Prüfungen aus gesundheitliche Gründen ist ein Attest einzuholen, bei Rücktritt aus persönlichen Gründen bedarf es außerdem noch die Genehmigung des Prüfungsausschussvorsitzenden. Außerdem kontaktieren Sie bei Rücktritt von mündlichen Prüfungen möglichst auch den Prüfer).
An das Prüfungsamt müssen Sie sich außerdem wenden, wenn Ihnen Studienleistungen aus anderen Studiengängen durch den Prüfungsausschussvorsitzenden anerkannt wurden oder wenn Sie eine Abschlussarbeit anmelden möchten. Auch die Ausstellung eines Abschlusszeugnisses muss beim Prüfungsamt beantragt werden.
Die Sachbearbeiter beim Prüfungsamt sind in der Zuständigkeit nach dem Studiengang und den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Studierenden aufgeteilt. Sollte Ihr Sachbearbeiter aber nicht zu erreichen sein, dann scheuen Sie sich nicht einen anderen Sachbearbeiter zu kontaktieren, besonders wenn es um die Einhaltung von Fristen geht! Im Notfall senden Sie eine Email, dann kann die Einhaltung der Frist nachverfolgt werden.
Die für Sie zuständigen Sachbearbeiter finden Sie unter folgendem Link nach Studiengängen sortiert:
https://www.student.uni-stuttgart.de/pruefungsorganisation/pruefungsamt/