Informationen für Studienanfänger

Prüfung nicht bestanden

Sollten Sie einmal eine Prüfung nicht bestehen, dann haben Sie die Möglichkeit diese spätestens im nächsten Semester zu wiederholen. Die Prüferinnen und Prüfer sind nämlich verpflichtet innerhalb eines Semesters eine Wiederholungsprüfung anzubieten. Es besteht allerdings keine Verpflichtung Ihrerseits die Wiederholungsprüfung gleich im nächsten Semester abzulegen, hierzu sind Sie nur innerhalb von 2 Semestern verpflichtet. Allerdings kann das nicht direkte Antreten zur Wiederholungsprüfung den Nachteil haben, dass die darauffolgende Prüfung eventuell von einem anderen Dozenten angeboten wird. Die Prüfung bietet nämlich immer der Dozent an, der die Vorlesung aktuell hält. Einmal erworbene Übungsscheine behalten aber Ihre Gültigkeit, auch wenn der Dozent wechselt. Bitte denken Sie daran, dass Sie für eine Wiederholungsprüfung nicht automatisch angemeldet sind. Sie müssen sich erneut anmelden (Prüfungsanmeldefristen nicht vergessen!). Bei der Chemievorlesung gibt es eine Besonderheit, hier wird die Wiederholungsprüfung meist schon Anfang April (also zu Beginn des neuen Semesters) angeboten. Da es zu diesem Zeitpunkt keinen Prüfungsanmeldezeitraum auf Campus gibt müssen Sie sich an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter beim Prüfungsamt wenden.
Übrigens können Sie auch an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen, wenn das Ihr Prüfungserstversuch ist!



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