Thread "Zusatzmodule"
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StefanTenbohlen | StefanTenbohlen (Moderation) | 26. Apr 2012, 08:25
ZusatzmoduleNach §21(2) kann in der Masterprüfung in bis zu fünf weiteren als den vorgeschriebenen Modulen
eine Prüfung abgelegt werden (Zusatzmodule). Auf Antrag der zu prüfenden Person ist
das Ergebnis dieser Prüfungen in das Zeugnis mit aufzunehmen. Es wird jedoch bei der
Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.Achtung: Ein Zusatzmodul muss regulär beim PA angemeldet werden. Weiter muss das PA (H. Wahl) VOR der Prüfung informiert werden, dass das Modul Zusatzmodul werden soll.
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StefanTenbohlen | StefanTenbohlen (Moderation) | 7. Dec 2016, 10:54
ZusatzmoduleZu viel belegte Module können auf NAchfrage beim PA als Zusatzmodule im Zeugnis aufgeführt werden. Zusatzmodule sind, sofern sie nicht VOR der Prüfung als Zusatzmodul angemeldet worden sind, immer die chronologisch zuletzt bestandenen Prüfungen.
Cherry picking ist nicht möglich!