Masterarbeit
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Der Fehler-Code lautet:
g5048_3190I.d.R. müssen wir den Fehler nachstellen, um ihn dann die jeweils zuständigen Entwickler:innen in der ILIAS-Community melden zu können. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Markieren Sie den o.g. Fehler-Code und kopieren ihn in die Zwischenablage.
2. Schicken Sie uns eine E-Mail an ilias-support@tik.uni-stuttgart.de
3. Bitte fügen Sie der E-Mail folgende Informationen bei:
3a. Den Code aus der Zwischenablage (als Text).
3b. Soweit zutreffend: Den Link vom Seitenfuß der Inhalts- oder Info-Seite des Magazin-Objektes, in dem Fehler aufgetreten ist (oder alternativ den entsprechenden Link vom Seitenfuß des Kurses/der Gruppe/des Ordners etc., in welchem/r sich das Objekt befindet). (👉 »Link in die Zwischenablage kopieren«)
Wichtig: Sie müssen dazu ggf. entweder über den Browser-Verlauf zwei bis drei Seiten zurückspringen oder noch einmal (über das Dashboard o.ä.) zum Objekt navigieren. Bitte schicken Sie uns nicht den Link aus der Adressleiste des Browsers.
4. Beschreiben Sie möglichst genau die Schritte, die zum Fehler geführt haben. Machen Sie möglichst genaue Angaben zu dem verwendeten Endgerät, Betriebssystem, Browser etc.
5. Probieren Sie soweit möglich bitte, ob der Fehler bei einem erneuten Versuch wieder auftritt, auch mit einem anderen Browser (z.B. Firefox statt Chrome), mit einem anderen Endgerät, oder in einem privaten Browser-Fenster bzw. ganz ohne Browser-Plugins auftritt.
(Bitte schicken Sie uns außerdem weder einen Screenshot noch den Volltext von dieser Fehlerseite. Vielen Dank!)
Organisatorische Fragen: bitte wenden Sie sich an das Studiengangsmanagement.
Inhaltliche / themenspezifische Fragen: bitte wenden Sie sich an Ihre Prüfer*in bzw. Betreuer*in.
Ablauf und Prozess
- Als Prüfer*innen kommen grundsätzlich Modulverantwortliche der Universität Stuttgart oder der Hochschule der Medien Stuttgart in Frage, welche Module aus dem Modulhandbuch "Intra- und Entrepreneurship (tech)" verantworten.
- Studierende können eigene Themen vorschlagen und geeignete Prüfer*innen ansprechen, oder auch Prüfer*innen aus Themenbereichen, welche sie interessieren, ansprechen ob Themen vorliegen.
- Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt durch die Studierenden über das Formular "Anmeldung Masterarbeit", ausgefüllt durch Prüfling und Prüfer*in, beim Studiengangsmanagement (mie@ids.uni-stuttgart.de).
- Die Arbeit muss als letzte Seite die Ehrenerklärung enthalten, mit Unterschrift.
- Bei Abgabe der Arbeit bei der Prüfer*in ist das Formular "Abgabeformular für studentische Arbeiten" mit ausgefülltem Teil 1 mit abzugeben.
- Bei Masterarbeiten, die digital an die Prüfenden eingereicht werden, bitte 1 Papierversion als Leistungsnachweis abgeben; bei der HdM senden Sie diese Version bitte an:
WBZ der Hochschule der Medien, z. Hd. Frau Bertele, Nobelstraße 10, 70569 Stuttgart.
Modulbeschreibung
Voraussetzungen: Mindestens 72 erworbene (oder angerechnete) Leistungspunkte
Lernziele
Zur Erlangung des Mastergrades ist eine Masterarbeit anzufertigen. In ihr soll der/die Studierende die Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse in einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit auf Projekte aus dem Bereich des technologieorientierten Intra-/Entrepreneurship anzuwenden. Eine Problemstellung soll innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig strukturiert werden, nach wissenschaftlichen Methoden systematisch bearbeitet und schließlich transparent dokumentiert werden.
Inhalt
Wird individuell definiert.
Innerhalb der Bearbeitungsfrist (12 Monate) ist die fertige Masterarbeit in schriftlicher Form bei dem / der Prüfer(in) abzugeben. Zusätzlich muss ein Exemplar in elektronischer Form eingereicht werden. Bestandteil der Masterarbeit ist ein Vortrag von 20-30 Minuten Dauer über deren Inhalt.
Abschätzung Arbeitsaufwand
900 Stunden
Auszug aus der Prüfungsordnung, § 24 Masterarbeit
- Die Masterarbeit soll zeigen, dass die zu prüfende Person in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus dem Bereich Intra- und Entrepreneurship selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Mit der Masterarbeit werden 30 ECTS-Credits erworben.
- Zur Vergabe der Masterarbeit ist als Prüfende(r) jede(r) Hochschullehrer(in), Honorarprofessor(in), Hochschul- oder Privatdozent(in) berechtigt, ferner jede(r) akademische Mitarbeiter(in), der bzw. dem die Prüfungsberechtigung nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragen wurde.
- Das Thema der Masterarbeit kann frühestens ausgegeben werden, wenn mindestens 72 ECTS-Credits erworben wurden und sofern eine Zulassung mit Auflagen erfolgt ist, die Erfüllung der Auflagen nachgewiesen wurde. Nach der Vergabe des Themas durch die oder den Prüfer(in) bzw. die oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses muss die Kandidatin bzw. der Kandidat die Masterarbeit unverzüglich beim Prüfungsamt anmelden. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten 8 Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.
- Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der zu prüfenden Person aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist und die Anforderungen nach Absatz 1 erfüllt.
- Die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit beträgt 12 Monate. Art und Umfang der Aufgabenstellung sind von der Prüferin bzw. vom Prüfer so zu begrenzen, dass sie 30 ECTS-Credits (bzw. 900 Stunden) entspricht und die zur Bearbeitung vorgesehene Frist eingehalten werden kann.“ Die Bearbeitungsfrist kann auf Antrag der zu prüfenden Person aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, vom Prüfungsausschuss um insgesamt höchstens 6 Monate verlängert werden.
- Die Masterarbeit ist in der Regel in deutscher Sprache abzufassen. Die Prüferin bzw. der Prüfer kann auf Antrag der zu prüfenden Person die Anfertigung der Masterarbeit auch in einer anderen Sprache zulassen. In diesem Fall muss die Arbeit als Anhang eine Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten. Die Masterarbeit kann neben einem ausgedruckten Text auch multimediale Teile auf elektronischen Datenträgern enthalten, sofern die Themenstellung dies erfordert und die Prüferinnen bzw. Prüfer ihr Einverständnis gegeben haben.
- Innerhalb der Bearbeitungsfrist nach Absatz 5 ist die fertige Masterarbeit in 3 gebundenen Exemplaren bei der Prüferin bzw. dem Prüfer abzugeben. Zusätzlich muss ein Exemplar in elektronischer Form eingereicht werden. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Bei der Abgabe hat die zu prüfende Person schriftlich zu versichern,
- dass sie ihre Arbeit bzw. bei einer Gruppenarbeit ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit selbständig verfasst hat,
- dass sie keine anderen als die angegebenen Quellen benutzt und alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet hat,
- dass die eingereichte Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist,
- dass sie die Arbeit weder vollständig noch in Teilen bereits veröffentlicht hat und
- dass das elektronische Exemplar mit den anderen Exemplaren übereinstimmt.
- Bestandteil der Masterarbeit ist ein Vortrag von 20-30 Minuten Dauer über deren Inhalt.
- Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern bewertet, von denen eine bzw. einer die Prüferin bzw. der Prüfer ist, die bzw. der das Thema gemäß Abs. 2 vergeben hat. Einer der Prüfer muss Hochschullehrer(in), apl. Professor(in), Privatdozent(in) oder Honorprofessor(in) sein. Sie bewerten die Masterarbeit mit einer der in § 16 genannten Noten. Die Note der Masterarbeit ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden Einzelbewertungen. Das Bewertungsverfahren soll spätestens nach zwei Monaten endgültig abgeschlossen sein.
- Die Masterarbeit kann bei einer Benotung mit „nicht ausreichend“ (5,0) einmal wiederholt werden. Im Wiederholungsfall ist eine Rückgabe des Themas der Masterarbeit innerhalb der in Absatz 3 genannten Frist jedoch nur zulässig, wenn die zu prüfende Person bei der Anfertigung ihrer ersten Masterarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat. Die Wiederholung der Masterarbeit ist innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beim Prüfungsamt anzumelden.