6. Decken
MD - Schwimmender Gussasphaltestrich
Zur Modernisierung alter Massivdecken werden auch häufig schwimmend verlegte Estriche aus Gussasphalt verwendet. Gussasphaltestriche verhalten sich wegen ihrer höheren Materialdämpfung günstiger als Zement- oder Calciumsulfatestriche. Bei ihnen empfiehlt es sich aber, zur Erhöhung der Druckfestigkeit eine zusätzliche druckausgleichende Platte (z. B. Holzfaserdämmplatte o. ä) auf der Dämmschicht zu verlegen.
Gussasphalt wird in stationären Mischwerken hergestellt, als fertiges Mischgut in heißem Zustand an die Baustelle transportiert und dort bei Temperaturen von über 200 °C eingebaut. Deshalb müssen Baustoffe und Bauteile, mit denen der Gussasphaltestrich in Berührung kommt, gegenüber dieser Temperatur beständig sein und es dürfen nur hitzeunempfindliche Dämmstoffe, Abdeckungen und Trenniagen unter Gussasphaltestrich eingesetzt werden.
Als Dämmstoffe für die Wärme- und Trittschalldämmung eignen sich:
- | Mineralfaserdämmplatten | - | Korkdämmplatten |
- | Holzfaserdämmstoffe | - | Perlitedämmplatten |
- | Schaumglasdämmplatten | - | Schüttdämmstoffe |
| Bild 6.2.2-11 zeigt den prinzipiellen Aufbau eines schwimmenden Gussasphaltestrichs. Diese Konstruktion zeichnet sich dadurch aus, dass der Gussasphaltestrich keinen direkten Kontakt zu der Rohdecke oder zu den umschließenden Wänden hat. Er ist von einer Trittschalldämmung eingefasst, um Schallbrücken möglichst vollkommen auszuschließen. Die Trennlage zwischen Trittschalldämmung aus Mineralfaser und Gussasphalt besteht hier aus einer Bitumenbahn, da der Gussasphalt heiß (bei über 200 °C) eingebaut wird und die Trennlage somit dieser Temperatur standhalten muss. | ||
Gussasphaltestrich wird aufgrund seiner vorteilhaften Eigenschaften besonders gerne verwendet. Dazu zählt z.B., dass Asphalt weder Trocken- noch Abbindezeiten erfordert und besonders schnell begehbar ist. Wie andere Estriche auch, verbessert er Wärme- und Trittschalldämmung, jedoch ist eine geringere Einbauhöhe vonnöten, was vor allem in Altbauten vorteilhaft ist.
Da sich der heiß eingebrachte Gussasphalt beim Erkalten zusammenzieht, kann auf die Anordnung von Randstreifen bei Gussasphaltestrich prinzipiell verzichtet werden, dies ist jedoch letztendlich vom Bodenbelag abhängig. Im Hinblick auf eine mögliche Nutzungsänderung der Räume und dem oftmals damit verbundenen Bodenbelagwechsel sollten auch bei Gussasphaltestrich generell Randstreifen eingebaut werden. Ansonsten kann Gussasphaltestrich in großen Flächen fugenlos verlegt werden, neben den erwähnten Randfugen müssen lediglich Bauwerksfugen übernommen werden.
<u>Wärme:</u>
Diese Modernisierungsmaßnahme hat auf den Wärmeschutz keinen wesentlichen Einfluss. Die ca. 10 bis 20 mm dicke Trittschalldämmplatte hat einen Wärmedurchlasswiderstand von 0,25 bis 0,5 m<sup><small>2</small></sup>K/W. Nur durch eine zusätzliche Wärmedämmschicht kann, falls erforderlich, eine wärmetechnische Verbesserung erzielt werden. Diese muss jedoch eine hohe dynamische Steifigkeit besitzen, um die Trittsicherheit nicht zu beeinträchtigen. Diese zusätzliche Wärmedämmschicht trägt zur Trittschallminderung nicht bei.
<u>Feuchte:</u>
Da der Gussasphaltestrich nahezu dampfdicht und völlig wasserfrei ist, entsteht beim Anbringen des Estrichs keine zusätzliche Feuchtebelastung für die bestehende Deckenkonstruktion, bzw. für den Raum. Nach dem Erkalten des Estrichs bleibt keine Restfeuchte im Gebäude und es findet praktisch keine Dampfdiffusion durch den Estrich statt.
<u>Schall:</u>
Durch schwimmende Estriche lässt sich eine erhebliche Verbesserung der Luft- und Trittschalldämmung von Massivdecken erzielen. Schwimmender Estrich und Massivdecke bilden ein zweischaliges Deckensystem, dessen akustisches Verhalten durch die Resonanzfrequenz f<sub><small>R</small></sub> charakterisiert wird. Oberhalb der Resonanzfrequenz kann mit einer deutlichen Verbesserung der Luftschalldämmung gerechnet werden. Dies giilt auch für die Trittschallminderung. Die Verminderung des Norm-Trittschallpegels einer Decke beträgt bei Gussasphaltestrichen praktisch ca. 12 dB je Oktave oberhalb der Resonanzfrequenz f<sub><small>R</small></sub>. Die Verbesserung der Luft- und Trittschalldämmung ist um so höher, je geringer die dynamische Steifigkeit s’ der Dämmschicht und je größer die flächenbezogene Masse m’ der lastverteilenden Platte ist. Bei einer flächenbezogenen Masse der lastverteilenden Platte von 50 kg/m<sup><small>2</small></sup> beispielsweise darf die dynamische Steifigkeit der Dämmschicht zur ausreichenden Verbesserung der Luftschalldämmung von Decken in Wohngebäuden u.ä. je nach Rohdecke maximal 30 bis 50 MN/m<sup><small>3</small></sup> betragen. Damit wird gleichzeitig auch die erforderliche Verbesserung der Trittschalldämmung erzielt. Den Zusammenhang zwischen der bewerteten Trittschallminderung ΔL<sub><small>w</small></sub> eines schwimmenden Estrichs und der dynamischen Steifigkeit s’ der verwendeten Dämmschicht zeigt → Bild S-14 für verschiedene flächenbezogene Massen m’ der lastverteilenden Platte. (Hier wird zwischen Zement- und Caciumsulfatestrichen einerseits sowie Gußasphalt- und Trockenestrichen andererseits unterschieden.)
Einige Orientierungswerte für die dynamische Steifigkeit von Dämmschichten für schwimmende Estriche [239] [241] [ ] sind in der Tabelle "Dynamische Steifigkeiten" im Anhang zusammengestellt. Schüttungen aus Materialien, die sich zusammenrütteln können (z.B. Sand, Hochofenschlacke) sind nicht als Trittschalldämmschichten geeignet. Angaben über die durch schwimmende Estriche verschiedener Ausführungen erzielbaren bewerteten Trittschallminderungen enthält Tabelle "Bewertete Trittschallminderung".
<u>Achtung:</u>
- | Gussasphaltestrich muss sorgfältig nachbehandelt werden; dies betrifft insbesondere das Absanden vor dem Aufbringen des Belages. |
- | Bauwerksfugen der Konstruktion müssen an gleicher Stelle und in gleicher Breite übernommen werden. |
- | Vor Aufbringen eines Belages ist in jedem Fall die Belegreife zu prüfen. |
- | Der Untergrund muss ausreichend trocken sein. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
- DIN 18560 Estriche im Bauwesen
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18353 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Estricharbeiten
- DIN 18354 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Gussasphaltarbeiten
- DIN 18356 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Parkettarbeiten
- DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Bodenbelagarbeiten
- DIN V 20000 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 1910 Parkett und andere Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der Dimensionsstabilität
- DIN EN 12354 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
- DIN EN 13226 Holzfußböden – Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder
- DIN EN 13227 Holzfußböden – Massivholz-Lamparkettprodukte
- DIN EN 13228 Holzfußböden – Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
- DIN EN 13442 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
- DIN EN 13488 Holzfußböden – Mosaikparkettelemente
- DIN EN 13489 Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente
- DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche - Estrichmörtel und Estrichmassen - Eigenschaften und Anforderungen
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
- DIN EN 14761 Holzfußböden – Massivholzparkett – Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
- DIN EN ISO 10848 Akustik – Messung der Flankenübertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten Räumen in Prüfständen
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