7. Treppen

Bestand - Holzwangentreppe

Unter Holzwangentreppe werden üblicherweise halb- oder eingestemmte Treppen verstanden.
Bei halbgestemmten Treppen werden die Trittstufen vor dem Zusammenfügen der Wangen in ausgestemmte Nuten gesteckt. Die Wangen laufen ober- oder unterhalb der Trittstufen ca. 5 cm breit ohne Nuten durch und werden durch unter den Trittstufen geführte Treppenschrauben bei ca. jeder vierten Stufe zusammengehalten. Es können nur gerade, steile Läufe hergestellt werden.

Eingestemmte Treppen stellen für Holztreppen die beste und häufigste Konstruktion dar. Sowohl die Tritt- als auch Setzstufen werden in gestemmte oder gefräste Nutungen im mittleren Bereich der Wangen so eingesetzt, dass die Stufenvorderkanten 3 bis 4 cm von der Wangenoberkante entfernt liegen. Durch die Verbindung und Verspannung von Wangen, Tritt- und Setzstufen entsteht als räumliches Tragwerk eine Konstruktion von hoher Steifigkeit, welche die auftretenden Lasten gut verteilt und auch eine Wendelung der Treppe gestattet. Der Zusammenhalt der Wangen erfolgt durch unterhalb der Trittstufen angebrachte Schraubenbolzen. Die Antrittsstufe ist als Blockstufe ausgebildet und im Fußboden gesichert. Die Trittstufen sind etwa 4 bis 5 cm stark und werden seitlich 2 cm in die Wangen eingestemmt, die Setzstufen dienen zur Unterstützung der Trittstufen und zur Verhinderung der Durchsicht. Natürlich kann aus optischen Gründen auch auf Setzstufen verzichtet werden, die Konstruktion ist dann weniger steif und in dieser Hinsicht vergleichbar mit der halbgestemmten Treppe.

<u>Bild 7.1-4:</u>

Holzwangentreppe
Vertikalschnitt


In Bild 7.1-4 ist ein Vertikalschnitt durch eine eingestemmte Holzwangentreppe dargestellt.

Als Material für Holztreppen werden vorzugsweise Massivholz oder Furnierschichthölzer verwendet, für breitflächige Teile Kernbohlen. Wangen, Blockstufen und dicke Trittstufen sind zur Vermeidung von Verformungen oft aus verleimten Massivhölzern, aus Sperrholz oder aus brettschichtverleimten Hölzern hergestellt. Setzstufen können auch aus Holzwerkstoffplatten gefertigt sein.


Bild 7.1-5 zeigt einen Horizontalschnitt durch eine eingestemmte Holzwangentreppe.

Holztreppen sind nach den Bestimmungen der Bauordnungen in den meisten Bundesländern nur in Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen zugelassen, da die Feuerwiderstandsfähigkeit nur bedingt durch entsprechende Maßnahmen erhöht werden kann.

<u>Bild 7.1-5:</u>

Holzwangentreppe
Horizontalschnitt


Wärme:
Holztreppen sind hinsichtlich des Wärmeschutzes unproblematische Bauteile.

Feuchte:
Treppen bilden feutetechnisch nur als Außentreppen eine Schwachstelle dar, falls mit erhöhter Feuchtebelastung zu rechnen ist. Wesentlich ist auch der Witterungsschutz von Holzbauteilen während des Transportes und der Lagerung sowie der Bauzeit bzw. die Vermeidung von Durchfeuchtungen während des Baufortschrittes.

Schall:
Holztreppen gelten aus schalltechnischer Sicht häufig eine Schwachstelle. Die Gründe dafür sind

-

geringe Masse der Podeste und der Treppenstufen

-

Eigengeräuschentwicklung

-

Körperschallbrücken durch feste Verbindungen zu den angrenzenden Bauteilen

<u>Maßnahmen:</u>

7.2.1

Beläge

-

Trittschalldämmung Holztreppe

-

Trittschalldämmung Stahlbetontreppe

7.2.2

Elastische Entkopplungen und Lagerungen

-

Elastische Entkopplung der Wangen

-

Systemlösung

7.2.3

Raumakustische Maßnahmen

-

Schallabsorbierende Dämmplatte an Treppenunterseite

 
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