7. Treppen
Elastische Entkopplung der Stufen
Eine elastische Entkopplung der Stufen bestehender Treppen ist nur bei solchen sinnvoll, bei denen eine für die Montage der neuen Auflager notwendige geordnete Demontage der Treppe möglich ist. Nicht lösbar mit den Wangen verbundene Stufen können evtl. nicht ohne Beschädigung von diesen soweit getrennt werden, dass die neue Lagerung montiert werden kann. Es ist im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden, ob eine solche Maßnahme als sinnvoll erachtet wird. Sollte dies der Fall sein, kann durch Modifikation der Lagerung der Stufen in Form einer Ummantelung von neu zu montierenden Tragbolzen mit Polyetherurethan-Schaum eine Entkopplung von Wangen und Stufen erreicht werden.
Die Verbindung der Trittstufen mit den Wangenträgern kann auf unterschiedliche Art erfolgen:
- | ohne Schraubenbolzen |
- | mit Schraubenbolzen |
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Wärme:
Eine elastische Entkopplung der Stufen hat keinen nennenswerten Einfluss auf den Wärmeschutz.
Feuchte:
Da die Wange selbst mit der angrenzenden Wand fest verbunden bleibt, hat diese Maßnahmen keinen feuchtetechnischen Einfluss auf die Gesamtkonstruktion.
Schall:
Die als Körperschall übertragenen Gehgeräusche werden durch die elastische Entkopplung der Treppenstufen von der Wange verringert.
Eine solche Entkopplung von Treppenstufen und Wange erfolgt üblicherweise durch punktförmige elastische Lagerungen. Es können dabei weiche Unterlagen eingesetzt werden. Es entsteht dabei ein Masse-Feder-System. Die Treppenstufen bilden dabei die Masse und die elastische Unterlage die Feder. Da die einzelnen Treppenstufen relativ leicht und die einsetzbare unterlagen nicht zu weich sein dürfen, ist die zu erwartende Trittschallminderung geringer als bei der → elastischen Entkopplung der Wangen.
<u>Achtung:</u>
- | Die statischen Randbedingungen müssen vor Durchführung der Maßnahme geklärt sein und die modifizierten Auflager entsprechend dimensioniert werden. |
- | Schadstoffbelastungen durch Holzbauteile bestehen insbesondere im Zusammenhang mit dem chemischen Holzschutz. In den 1970er Jahren wurden große Mengen von Holzschutzmitteln im Außen- und Innenbereich verwendet. Lindan, PCP (Pentachlorphenol) und DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) zählen zu den schwerflüchtigen Verbindungen, die sich nach dem Ausgasen schnell wieder an Oberflächen abscheiden, wodurch es zu gravierenden Schadstoffanreicherungen in Innenräumen kommen kann. Lindan und PCP sind in Holzschutzmitteln der BRD seit 1989 verboten. PCP wird eindeutig als krebserregend eingestuft, bei Lindan wird über eine solche Wirkung diskutiert. In der DDR wurde bis 1989 das Insektizid DDT eingesetzt, in der BRD ist es seit 1972 verboten. DDT ist erbgutverändernd, steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wird von der Umwelt nur sehr langsam abgebaut. DDT kann insbesondere bei Abbrucharbeiten freigesetzt werden. |
- | Bescheinigungen über Hersteller, Menge und Art des Holzschutzmittels sollten nebst zugehörigem Überwachungszeichen vorliegen; dabei sind die Verarbeitungshinweise des Herstellers unbedingt zu beachten. |
- | Die Verträglichkeit von Holzschutzmitteln mit vorhandenen Schutzmitteln oder Anstrichen muss geprüft werden. |
- | Die Gebrauchstauglichkeit und sichere Begehbarkeit der Treppe ist in jedem Fall zu gewährleisten. |
<u>Normen und Richtlinien:</u> [1]
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18065 Gebäudetreppen — Definitionen, Meßregeln, Hauptmaße
- DIN 68362 Holz für Leitern und Tritte - Gütebedingungen
- DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
- DIN 68368 Laubschnittholz für Treppenbau — Gütebedingungen
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN EN 315 Sperrholz - Maßtoleranzen
- DIN EN 390 Brettschichtholz - Maße - Grenzabmaße
- DIN EN 14076 Holztreppen — Terminologie
- DIN EN 15644 Traditionell geplante, vorgefertifte Treppen aus Massivholz — Spezifikationen und Anforderungen
- DIN CEN/TS 15680 Vorgefertigte Holztreppen — Mechanische Prüfverfahren
- ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
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