7. Treppen
Trittschalldämmung Holztreppe
Holztreppen können durch eine entsprechende Neubelegung bauphysikalisch modernisiert werden. Vor der Entscheidung für einen bestimmten Belag sind einige grundsätzliche Fragen zu klären:
- | Wie wird der Fußboden beansprucht (Beanspruchungsklasse, Eindruckverhalten, Rollenbelastung usw.) ? |
- | Existieren weitere Belastungen (Feuchte, aggressive Medien, Zigarettenglut) ? |
- | Welche Zusatzanforderungen werden verlangt (elektrostatisches Verhalten, Brandverhalten, Rutschsicherheit usw.) ? |
- | Welche ästhetischen und hygienischen Anforderungen werden gestellt? |
- | Wie stark sind die Verschmutzungsmöglichkeiten bei der konkreten Nutzung? |
- | Welcher Reinigungs- und Pflegeaufwand ist vorgesehen bzw. erforderlich? |
Treppen sind immer erhöhten Beanspruchungen und Schmutzbelastungen ausgesetzt. Grundsätzlich muss ein geeigneter, tragfähiger Verlegeuntergrund vorhanden sein bzw. geschaffen werden. Unebenheiten sind durch Spachtelmassen auszugleichen. Alte Holztreppen müssen von Wachs und Farbschichten befreit werden, bevor Unebenheiten mit Spezialspachtelungen ausgeglichen werden. In der Regel muss das Holz vorher einen geeigneten Voranstrich erhalten.
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Abgetretene Stufenkanten können sinnvollerweise durch den Einsatz verzinkter Treppenwinkelprofile, die fest an die Holzunterkonstruktion angeschraubt werden, begradigt werden, ehe der Ausgleich mit geeigneten, elastischen Spachtelmassen erfolgt.
Treppenkantenprofile gibt es in den verschiedensten Ausführungen. Sie werden normalerweise mit einem Kontaktklebstoff befestigt. Das Profil muss in seiner Krümmung vollkommen ohne jede Hohlstelle aufliegen, sonst kann es bei späteren Belastungen zu Abscherungen kommen. Wenn Winkel und Sockelprofile zum Einsatz kommen, werden sie wie das Treppenkantenprofil mit Kontaktkleber befestigt.
Wärme:
Die Erneuerung des Treppenbelages kann die wärmetechnischen Eigenschaften von Holztreppen kaum beeinflussen.
Feuchte:
Der neue Belag der Treppenstufen muss den üblichen Beanspruchungen entsprechend gewählt werden. Treppenstufen aus Holz werden in der Regel deshalb mit wasserabweisenden Mitteln behandelt.
<u>Schall:</u>
Das Aufbringen eines weichfedernden Belages (z.B. Teppichboden, Gummi- oder PVC-Belag) auf einer Treppenstufe verbessert die Trittschalldämmung. Insbesondere Teppichböden lassen deutliche Verbesserungen erwarten. Vielfach ist ihr Einsatz besonders vorteilhaft, weil sie gleichzeitig die Gehgeräusche vermindern und für hohe Frequenzen einen porösen → Schallabsorber darstellen.
Damit Weichbeläge eine große Trittschallminderung erzielen, sollen sie entweder vollständig aus einem möglichst weichen Material (z.B. Gummibelag, Teppich) oder aus einer weichen Unterschicht (z.B. Filz, Vlies, Schaum, Kork) mit einer Verschleißschicht (z.B. aus PVC) bestehen. Verschlechterungen können allerdings auftreten, wenn Holzbeläge mittels dünner, nicht elastischer Ausgleichschichten verlegt werden.
<u>Achtung:</u>
- | Schadstoffbelastungen durch Holzbauteile bestehen insbesondere im Zusammenhang mit dem chemischen Holzschutz. In den 1970er Jahren wurden große Mengen von Holzschutzmitteln im Außen- und Innenbereich verwendet. Lindan, PCP (Pentachlorphenol) und DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) zählen zu den schwerflüchtigen Verbindungen, die sich nach dem Ausgasen schnell wieder an Oberflächen abscheiden, wodurch es zu gravierenden Schadstoffanreicherungen in Innenräumen kommen kann. Lindan und PCP sind in Holzschutzmitteln der BRD seit 1989 verboten. PCP wird eindeutig als krebserregend eingestuft, bei Lindan wird über eine solche Wirkung diskutiert. In der DDR wurde bis 1989 das Insektizid DDT eingesetzt, in der BRD ist es seit 1972 verboten. DDT ist erbgutverändernd, steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wird von der Umwelt nur sehr langsam abgebaut. DDT kann insbesondere bei Abbrucharbeiten freigesetzt werden. |
- | Bescheinigungen über Hersteller, Menge und Art des Holzschutzmittels sollten nebst zugehörigem Überwachungszeichen vorliegen; dabei sind die Verarbeitungshinweise des Herstellers unbedingt zu beachten. |
- | Die Verträglichkeit von Holzschutzmitteln mit vorhandenen Schutzmitteln oder Anstrichen muss geprüft werden. |
- | Vor Aufbringung der Konstruktion sollten evtl. baurechtlich berührte Belange (Durchgangshöhe) untersucht werden. |
- | In der Lagerfuge zum Fußboden oder zu den Podesten ist ein Filzstreifen als Gleitschicht und zur Schalldämpfung einzulegen. |
- | Die verwendeten Materialien müssen auf den Untergrund und den neuen Belag abgestimmt sein. |
- | Die seitlichen Anschlüsse der neuen Beläge an die anschließenden Bauteile müssen akustisch entkoppelt ausgeführt werden. |
<u>Normen und Richtlinien:</u> [1]
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18065 Gebäudetreppen — Definitionen, Meßregeln, Hauptmaße
- DIN 68362 Holz für Leitern und Tritte - Gütebedingungen
- DIN 68365 Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
- DIN 68368 Laubschnittholz für Treppenbau — Gütebedingungen
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN EN 315 Sperrholz - Maßtoleranzen
- DIN EN 390 Brettschichtholz - Maße - Grenzabmaße
- DIN EN 14076 Holztreppen — Terminologie
- DIN EN 15644 Traditionell geplante, vorgefertifte Treppen aus Massivholz — Spezifikationen und Anforderungen
- DIN CEN/TS 15680 Vorgefertigte Holztreppen — Mechanische Prüfverfahren
- ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
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