6. Decken
HBD - Runderneuerung mit sichtbaren Balken
Wenn bei der Modernisierung alle Teile der alten Holzbalkendecke bis auf die Balken entfernt werden, können die Maßnahmen beliebig gewählt werden. Falls die Balken sichtbar erscheinen sollen, sind vor allem die Maßnahmen zur Erzielung einer erhöhten Trittschalldämmung besonders aufwendig. Vor der Verlegung der Dielung auf eine Holzbalkendecke sollte diese auf ihren konstruktiven Zustand hin untersucht und gegebenenfalls ausgebessert werden, wobei dies in Altbauten die gesamte Deckenkonstruktion umfasst.
| Bild 6.2.1-17 zeigt eine Holzbalkendecke, die bis auf die Holzbalken komplette erneuert worden ist. Am Beispiel sind insbesondere die Sandschüttung als Beschwerung, die Entkopplung der Lagerhölzer mittels weichfedernden Streifen und die Bedämpfung der beiden entstehenden Hohlräume durch Mineralfaserinteressant. Als Oberbelag kann entweder ein Parkett oder ein Teppich gewählt werden. Um einen höheren Trittschallminderung zu erzielen, ist ein weichfedernder Belag vorzuziehen. |
Durch die oben beschriebene Maßnahme wird die Holzbalkendecke zweischalig ausgebildet, dabei ist die oberseitige Deckenauflage von der Rohdecke entkoppelt. Als Voraussetzung für den Einbau der beschwerenden Schichten müssen natürlich zunächst die statischen Verhältnisse überprüft werden, ob überhaupt und, wenn ja, wie viel zusätzliches Gewicht aufgebracht werden kann.
<u>Wärme:</u>
Durch die Füllung der beiden Hohlräume zwischen den Balken mit Mineralfaser wird der Wärmedurchgangskoeffizient der Felder deutlich herabgesetzt. Dadurch wird auch der mittlere Wärmedurchgangskoeffizient der Konstruktion entsprechend der Flächenanteile der Bereiche zwischen den Balken ebenfalls stark reduziert.
<u>Feuchte:</u>
Obwohl diese Maßnahme in erster Linie dem Schallschutz dient, wird gleichzeitig auch der Wärmeschutz verbessert. Falls die Decke Räume unterschiedlicher Temperaturen trennt, setzt sich ein Dampfdiffusionsstrom ein. Bei Kellerdecken, wenn die Richtung des Wärmestroms von oben nach unten zeigt, muss deshalb eine Dampfsperre zum Schutz der Hohlraumdämpfung zwischen den Lagerhölzern angebracht werden. Bei der umgekehrten Diffusionsstromrichtung, d.h. bei Decken zum unbeheizten Dachboden ist die Dampfsperre unterhalb der Hohlraumdämpfung zwischen den Balken anzubringen.
<u>Schall:</u>
Eine Holzbalkendecke mit unterseitig sichtbaren Balken ist aus schalltechnischer Sicht äußerst problematisch. Selbst mit einem guten schwimmenden Estrich auf der Oberseite der Decke lassen sich in der Regel keine befriedigenden Luft- und Trittschalldämmungen erzielen. Eine zusätzliche Beschwerung auf der Oberseite kann evtl. die erforderliche Verbesserung bewirken, wenn, wie in diesem Fall, auf eine Unterdecke verzichtet werden soll.
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<u>Achtung:</u>
- | Schadstoffbelastungen durch Holzbauteile bestehen insbesondere im Zusammenhang mit dem chemischen Holzschutz. In den 1970er Jahren wurden große Mengen von Holzschutzmitteln im Außen- und Innenbereich verwendet. Lindan, PCP (Pentachlorphenol) und DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) zählen zu den schwerflüchtigen Verbindungen, die sich nach dem Ausgasen schnell wieder an Oberflächen abscheiden, wodurch es zu gravierenden Schadstoffanreicherungen in Innenräumen kommen kann. Lindan und PCP sind in Holzschutzmitteln der BRD seit 1989 verboten. PCP wird eindeutig als krebserregend eingestuft, bei Lindan wird über eine solche Wirkung diskutiert. In der DDR wurde bis 1989 das Insektizid DDT eingesetzt, in der BRD ist es seit 1972 verboten. DDT ist erbgutverändernd, steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wird von der Umwelt nur sehr langsam abgebaut. DDT kann insbesondere bei Abbrucharbeiten freigesetzt werden. |
- | Bescheinigungen über Hersteller, Menge und Art des Holzschutzmittels sollten nebst zugehörigem Überwachungszeichen vorliegen; dabei sind die Verarbeitungshinweise des Herstellers unbedingt zu beachten. |
- | Die Verträglichkeit von Holzschutzmitteln mit vorhandenen Schutzmitteln oder Anstrichen muss geprüft werden. |
- | Formaldehyd ist ein hauptsächlich in Holzwerkstoffen wie Fertigparkett oder Spanplatten vorkommender Schadstoff, da der Leim dieser Werkstoffe oft aus formaldehydhaltigen Verbindungen besteht. Formaldehyd ist eine bei Zimmertemperatur gasförmig vorliegende, farblose Substanz mit stechend durchdringendem Geruch und wirkt stark reizend. Formaldehyd wurde als Substanz mit begründetem Verdacht auf ein krebserzeugendes Potential[1] eingestuft. Die schädliche Wirkung ist jedoch konzentrationsabhängig, je nach Leimanteil. Vor allem beschädigte, angebohrte oder angesägte Platten können Formaldehyd emittieren. Seit 1977 gibt es verbindliche Richtwerte für die tolerable Formaldehyd-Konzentration in Innenräumen, seit 1980 eine entsprechende Richtlinie, die Spanplatten in Emissionsklassen unterteilt und ihre Verwendung regelt. Diese Vorschriften gelten auch für alle anderen Holzwerkstoffe. |
- | Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein. |
- | Vor Aufbringung der Konstruktion sollte eine Dampfdruckverlaufsbetrachtung durchgeführt werden, um etwaige durch die Maßnahme sich verändernde Diffusionsvorgänge abschätzen und daraus resultierende Schäden vermeiden zu können. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[2]
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 4172 Maßordnung im Hochbau
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 18168 Gipsplatten-Deckenbekleidungen und Unterdecken
- DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN 18340 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Trockenbauarbeiten
- DIN 18350 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Putz- und Stuckarbeiten
- DIN 18356 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Parkettarbeiten
- DIN 18365 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Bodenbelagarbeiten
- DIN V 20000 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 520 Gipsplatten - Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN EN 1910 Parkett und andere Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der Dimensionsstabilität
- DIN EN 12354 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
- DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
- DIN EN 13226 Holzfußböden – Massivholz-Elemente mit Nut und/oder Feder
- DIN EN 13227 Holzfußböden – Massivholz-Lamparkettprodukte
- DIN EN 13228 Holzfußböden – Massivholz-Overlay-Parkettstäbe einschließlich Parkettblöcke mit einem Verbindungssystem
- DIN EN 13442 Holzfußböden und Wand- und Deckenbekleidungen aus Holz – Bestimmung der chemischen Widerstandsfähigkeit
- DIN EN 13488 Holzfußböden – Mosaikparkettelemente
- DIN EN 13489 Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
- DIN EN 14761 Holzfußböden – Massivholzparkett – Hochkantlamelle, Breitlamelle und Modulklotz
- DIN EN ISO 10848 Akustik – Messung der Flankenübertragung von Luftschall und Trittschall zwischen benachbarten Räumen in Prüfständen
- EGH Holzbau Handbuch Reihe 3, Teil 3, Folge 1 Grundlagen des Schallschutzes
- BVG Merkblätter Gipsputz Putzoberflächen im Innenbereich
- ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
- ETB Richtlinie Richtlinie über die Verwendung von Spanplatten hinsichtlich der Vermeidung unzumutbarer Formaldehydkonzentrationen in der Raumluft
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