4. Erdberührte Bauteile
Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte
Wenn Wasser vom Boden in Bauteile eintritt und dann nach oben steigt, spricht man von aufsteigender Feuchte. Maßgebend für den Grad der Durchfeuchtung ist die Saugfähigkeit, also das Porengefüge der verwendeten Baustoffe. Um diesen Vorgang zu verhindern, dient eine horizontale Feuchtesperre als Schutz. In älteren Gebäuden kann es jedoch vorkommen, dass diese Feuchtesperre nicht vorhanden ist. Alle erdberührten Bauteile brauchen solch eine Feuchtesperre − Außenwand wie Bodenplatte.
Zur nachträglichen Herstellung einer Horizontalabdichtung gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit werden drei nicht genormte Verfahren unterschieden:
- | Tränkung, Nieder- oder Hochdruckinjektionsverfahren mit hydraulisch abbindenden oder chemischen Substanzen |
- | Mechanische Horizontalsperren aus korrosionsfreien Metallblechen oder Kunststofffolien |
- | Entfeuchtung durch Elektroosmose |
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Diese nicht unumstrittenen Verfahren werden in unterschiedlichen Ausführungen angewendet. Als flankierende Maßnahmen zu allen Horizontalabdichtungen sind i. d. R. Vertikalabdichtungen der Außenflächen als Bitumen-Dickbeschichtungen oder Dichtungsschlämmen und ggf. ,,Sanierputze" zur Aufnahme der durch den kapillaren Feuchtetransport angereicherten Salze erforderlich. Dies führt bei Bestandsbauten zu einem evtl. unverhältnismäßig hohen Aufwand.
<u>Wärme:</u>
Diese Maßnahme dient lediglich der Abdichtung gegen aufsteigende Feuchte und hat somit keinerlei Auswirkung auf die Temperaturverteilung im Bauteil und im Innenraum.
Feuchte:
Eine horizontale Abdichtung ist lediglich gegen aufsteigende Feuchte, das heißt kapillar aufsteigendes Wasser wirksam. Dabei sollte immer beachtet werden, dass eventuell in die Konstruktion eindringende Feuchte auch wieder verdunsten kann. Deshalb soll für eine ausreichende Belüftung der angrenzenden Räume gesorgt werden.
Schall:
Abdichtungsmaßnahmen im Bereich erdberührter Bauteile haben in der Regel kaum schalltechnische Auswirkungen. Bei der Verlegung eines schwimmenden Estrichs kann jedoch ein unerwünschter Resonanzeffekt im hörbaren Frequenzbereich auftreten, falls die dynamische Steifigkeit der Dämmschicht zu hoch und die Masse der Estrichplatte zu gering ist. Dieser Resonanzeffekt kann dazu führen, dass Geräusche aus dem Untergeschoss, insbesondere in Form von Trittschall bzw. Körperschall, in die tragenden Bauteile verstärkt eingeleitet werden. Dadurch werden die flankierenden Wände ebenfalls angeregt und der Schall wird zu den höheren Geschossen übertragen. Aus diesem Grund soll auf eine fachgerechte schwimmende Ausführung eines Estrichs auch im Keller geachtet werden. Ein umlaufender Randdämmstreifen verhindert dabei die Körperschallübertragung von der Estrichplatte in die umschließenden Wände.
<u>Achtung:</u>
- | Vor dem Auftrennen der Wand sind die statischen Verhältnisse zu untersuchen. |
- | Einzurammende Edelstahlbleche müssen einen entsprechenden Widerstand gegen Korrosion in der zugehörigen Expositionsklasse aufweisen. |
- | Beim Einbringen mechanischer Horizontalsperren ist darauf zu achten, dass Horizontalkräfte aufgenommen werden können und nicht zu einem Gleiten durch Schubspannungen führen. Vor allem bei Gewölbekellern ist der Gewölbeschub zu berücksichtigen. |
- | Es ist zu prüfen, ob nach dem Einbau der Feuchtesperre die Wand in den jetzt trockengelegten Bereichen hinsichtlich abzutrocknender Restfeuchte und Verhinderung von Salzausblühungen behandelt werden muss. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
- DIN 1053 Mauerwerk
- DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke
- DIN 4095 Dränung zum Schutz baulicher Anlagen
- DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
- DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen
- DIN 18542 Abdichten von Außenwandfugen mit imprägnierten Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff
- DIN 18308 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Dränarbeiten
- DIN 18330 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Mauerarbeiten
- DIN 18331 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Betonarbeiten
- DIN 18336 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Abdichtungsarbeiten
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