1. Außenwände
Bestand - Zweischalige monolithische Massivwände
Bei zweischaligen Konstruktionen dient die äußere Schale als Witterungsschutz. Im Regelfall wird sie als Verblendermauerwerk ausgeführt, welches natürlich frostbeständig sein muss. Jedoch können bei manchen Konstruktionsarten aus Wirtschaftlichkeitsgründen auch geputzte Außenschalen vorkommen. In jedem Fall müssen vertikale Dehnfugen zur Aufnahme der horizontalen Formänderung der Bauteile in ausreichender Zahl und entsprechendem Abstand angeordnet sein.
Es kann zwischen selbstständig und nicht selbstständig tragenden Außenschalen unterschieden werden. Nichttragende Verblendungen sind erst durch Verbindung beider Schalen mit Drahtankern aus nichtrostendem Stahl standsicher. Die Mindestdicke der Außenschale richtet sich nach DIN 1053. Dahingegen braucht eine selbstständig tragende Außenschale nicht mit der Innenschale verbunden werden. Jedoch ist diese dann auch entsprechend zu bemessen.
| Bild 1.1-6 zeigt den typischen Aufbau einer zweischaligen, monolithischen Wand wie sie im Bestand vorkommt. Eine massive Mauerwerksschale innen ist für die Tragwirkung der Wand verantwortlich. Die Vormauerung besteht traditionellerweise aus Verblendmauerwerk. Dazwischen befindet sich im Bestand in der Regel keine Wärmedämmung, sondern lediglich eine Luftschicht. |
Zweischalige Außenwände werden in verschiedenen Konstruktionsarten ausgeführt:
- | zweischalige Außenwand mit Schalenfuge |
- | zweischalige Außenwand mit Luftschicht |
- | zweischalige Außenwand mit Luftschicht und Zusatzdämmung |
- | zweischalige Außenwand ohne Luftschicht mit Kerndämmung |
<u>Wärme:</u>
Durch die größeren Scherbendichten von frostbeständigen Mauersteinen für die Außenschale ist ihre Wärmeleitfähigkeit deutlich höher als die üblicher Mauersteine. Der Wärmeschutz wird jedoch durch die Luftschicht oder die zusätzliche Wärmedämmschicht zwischen den beiden Schalen verbessert. Die Werte des Wärmedurchgangskoeffizienten können in einem breiten Bereich variieren. Bei belüfteten Konstruktionen wird die äußere Schale für die Ermittlung des U-Wertes vernachlässigt.
<u>Feuchte:</u>
Eine Außenwand ist starken Feuchteeinwirkungen ausgesetzt: einerseits durch Regen oder Außenluftfeuchte, andererseits aber auch durch Luftfeuchte oder Wohnfeuchte im Inneren des Gebäudes. Bei einer unzureichend wärmegedämmten Wand steigt auch das Risiko, dass sich Tauwasser an der Bauteiloberfläche (→ Oberflächentauwasser) oder → im Bauteil bildet, was bei mehrschichtigen Konstruktionen unter Umständen kritisch sein kann. Tauwasser kann − wenn es in der Verdunstungsperiode nicht austrocknet − zu erheblichen Schäden des Bauwerks führen. Bei einer Modernisierung müssen deshalb Maßnahmen zur Verhinderung der Tauwasserbildung ergriffen werden.
<u>Schall:</u>
Zweischalige Wände aus zwei schweren, biegesteifen Schalen haben in der Regel eine hohe Schalldämmung. Sie werden deshalb nicht nur als Außenwände, sondern vor allem als Haustrennwände von Zweifamilien- oder Einfamilienreihen- und -doppelhäusern und zum Teil auch als Wohnungstrennwände in Geschoßwohnungsbauten sowie in sonstigen Gebäuden mit hohen Anforderungen an die Schalldämmung eingesetzt. Liegt die Resonanzfrequenz ausreichend niedrig und ist eine Kopplung der Schalen durch Mörtelbrücken, durchlaufende Geschossdecken, Bauschutt, Außenputz usw. auszuschließen, so lassen sich sehr hohe Schalldämm-Maße erzielen. Näherungsweise kann man das bewertete Schalldämm-Maß von Wänden dieser Konstruktionsart dadurch ermitteln, dass man dem für die Summe der flächenbezogenen Massen der Einzelschalen ermittelten Wert 12 dB aufschlägt.
Aus → Tabelle AS-8 können bewertete Schalldämm-Maße zweischaliger Massivwände entnommen werden.
<u>Maßnahmen:</u>
Die möglichen Maßnahmen zur Verbesserung des Wärme-, Schall- und Feuchteschutzes sind wegen der bereits vorhandenen großen Wanddicken oder erhaltungswürdigen Verblendungsmauerwerken, anders als bei einschaligen monolitischen Außenwänden, beschränkt. Eine nachträgliche Außendämmung ist meistens nicht sinnvoll.
1.2.1 | Außendämmung
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1.2.2 | |||||||||
1.2.3 | |||||||||
1.2.4 |
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