1. Außenwände

Wärmedämmputz

Ein Wärmedämmputz ist eine geeignete und oft praktizierte Maßnahme in der Altbaumodernisierung. Überall dort, wo das bestehende Mauerwerk die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz mit einer zusätzlichen geringen Dämmstoffdicke erfüllt, können Dämmputze eingesetzt werden. Ein besonderer Vorteil dabei ist, dass kein ebener Untergrund vorhanden sein muss. Wärmedämmputze können auf alle putzfähigen Untergründe aufgebracht werden.

Wärmedämmputze sind mineralische Putzsysteme mit Eigenschaften wie ein Dämmstoff. Die Dämmwirkung der Putze beruht auf der Zugabe sehr leichter Zuschläge. Wärmedämmputz kann in der Altbaumodernisierung auf Grund seiner hervorragenden bauphysikalischen Eigenschaften auch als Innendämmung eingesetzt werden.

<u>Bild 1.2.1-9:</u>

Wärmedämmputz auf Mauerwerkswand
In Anlehnung an [Böhning (2005)]

Bild 1.2.1-9 zeigt einen typischen Aufbau einer Außenwand mit Wärmedämmputz. Der Wärmedämmputz wird als Grundputz auf die bestehende Wand aufgetragen. Dabei kann der vorhandene Außenputz erst entfernt werden (wie im Bild dargestellt), er kann aber auch bestehen bleiben. Auf diesen Unterputz kommt dann als Abschluss ein witterungsbeständiger Oberputz (auch Edelputz).

Der Wärmedämmputz besteht im Allgemeinen aus einem Kalk-Sand-Zement-Gemisch mit wärmedämmenden Zuschlagstoffen bzw. Porenbildnern. Hierfür wird unter anderem Polystyrol-Granulat oder Perlite-Kügelchen (geblähtes Gestein) verwendet. Die Wärmeleitfähigkeit dieses Putzes liegt zwischen 0,06 und 0,1 W/mK. Dies ist im Vergleich zu reinen Dämmstoffen ein ziemlich schlechter Wert (z.B. EPS hat eine Wärmeleitfähigkeit von ca. 0,035 W/mK).
Um eine entsprechende Wirkung zu erzielen, sollte somit eine möglichst dicke Putzschicht aufgetragen werden. Pro Arbeitsgang kann jedoch nur eine maximale Schichtdicke von 5-6 cm aufgebracht werden. Eine solch dicke Putzschicht erfordert zudem ein besonderes Maß an Sorgfalt. In der Regel sollte ein Dämmputz höchstens 100 mm stark sein. Putze mit Dicken zwischen 5 und 10 cm werden durch Aufschäumen des Mörtels und Zuschlag aufgeschäumter Kunst- oder geblähter Mineralstoffe hergestellt. Die Endbeschichtung (der Oberputz) erfolgt mit mineralischem Putz.

<u>Wärme:</u>
Der Wärmedämmputz stellt in dieser Konstruktion die Wärmedämmschicht dar. Der Wärmedämmputz besitzt einen − im Vergleich zu den restlichen Materialien der Wand − hohen Wärmedurchlasswiderstand, was zu einem verbesserten U-Wert der gesamten Außenwandkonstruktion führt.
Die Wärmeleitfähigkeit des Dämmputzes ist allerdings deutlich höher als bei "klassischen" Dämmstoffen. Um einen gleichen U-Wert wie beispielsweise bei einem Wärmedämmverbundsystem zu erreichen, wird eine ca. doppelt so dicke Schicht Wärmedämmputz wie Dämmmaterial im WDVS benötigt. Dies ist baukonstruktiv jedoch nicht ganz einfach und erfordert eine große Sorgfalt in der Ausführung.

Berechnung des U-Wertes

Berechnung des mittleren U-Wertes

<u>Feuchte:</u>
Durch die außenseitige Dämmschicht wird die Temperatur im Wandquerschnitt und somit auch an der Innenoberfläche der Wand erhöht. Die Erhöhung der Bauteiloberflächentemperatur im Innern hat einen besseren Schutz vor → Oberflächentauwasser zur Folge. Durch die Erhöhung der Temperatur im Innern des Bauteils sinkt auch die Gefahr, dass sich dort Tauwasser ansammelt. Somit ist diese Maßnahme auch aus feuchteschutztechnischer Hinsicht als vorteilhaft zu bewerten.

Berechnung des Sättigungsdampfdrucks

Durchführung des Glaser-Verfahrens

<u>Schall:</u>
Wärmedämmputze in Verbindung mit einer massiven einschaligen Wand sind aus schalltechnischer Sicht als einschalige Bauteile zu betrachten. Der Wärmedämmputz stellt eine homogene, anisotrope Schicht dar und es wird kein resonanzfähiges System gebildet, das auf die Schalldämmung einen wesentlichen Einfluss haben könnte. Da die flächenbezogene Masse der Gesamtkonstruktion kaum erhöht wird, kann auch nicht mit einer Verbesserung der Schalldämmung gerechnet werden.

Aus → Tabelle AS-6 können bewertete Schalldämm-Maße einschaliger Massivwände entnommen werden.

Berechnung der Koinzidenzgrenzfrequenz

Berechnung des bewerteten Schalldämm-Maßes


<u>Achtung:</u>

-

Durch die Aufbringung des Wärmedämmputzes berührte baurechtliche Belange müssen mit den zuständigen Behörden abgeklärt werden.

-

Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein; gegebenenfalls sind Putzgrundvorbehandlungen notwendig.

-

Beim Verputzen von gerissenen Putzgründen (z.B. im Altbau) sind spezielle Maßnahmen notwendig (Armierung des Putzes, Unterkonstruktionen, Putzträger).

-

Der Aufbau eines Putzes muss sich nach den Anforderungen an den Putz und nach der Beschaffenheit des Untergrundes richten.

-

Soll ein Wärmedämmunterputz eine Dicke von 100 mm überschreiten, sind besondere Maßnahmen erforderlich.

-

Die in der Norm bzw. vom Hersteller angegebenen Standzeiten sind unbedingt einzuhalten.

-

Bei Wärmedämmputzen mit anderen Leichtzuschlägen als EPS sind für die Dicke des Oberputzes die Herstellervorschriften zu beachten.

-

Temperaturbedingte Verformungen des Putzes und von Bauteilen wie Fensterbänken müssen durch konstruktive Maßnahmen spannungsfrei aufgenommen werden können.

-

Der Unterputz muss wasserhemmend, der Oberputz wasserabweisend sein; abhängig von der Schlagregenbeanspruchung muss der Oberputz einen Wasseraufnahmekoeffizienten entsprechend der Beanspruchungsgruppe nach DIN 4108 aufweisen.

-

Zur Sicherstellung eines ausreichenden Haftverbundes zwischen Unter- und Oberputz muss nach den Angaben des Herstellers verfahren werden.

-

Es muss sichergestellt sein, dass die Luft- und Bauteiltemperatur nicht unter +5 °C liegt bzw. bis zum ausreichenden Erhärten des Putzes nicht darunter absinkt.

-

Der Oberputz muss bei extremen Witterungsverhältnissen ausreichend lange geschützt werden.


<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]

  • EnEV
  • DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
  • DIN V 18550 Putz und Putzsysteme - Ausführung
  • DIN 18558 Kunstharzputze
  • DIN 18350 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Putz- und Stuckarbeiten
  • DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten

<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"><tr><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Index.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Baukonstruktionen.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Objektbeispiele.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Grundlagen.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Glossar.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Rechentools.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Fotogalerie.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Planunterlagen.html" target="_top"></a><td><td colspan="3"><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Index.html" target="_top"></a></td></tr><tr><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Index.html" target="_top"></a></td></tr></table>


[1] ohne Anspruch auf Vollständigkeit