5. Dächer
Aufsparrendämmung
Aufsparrendämmung bezeichnet die Wärmedämmung von geneigten Dächern oberhalb der Sparren. Dabei werden die Dämmplatten von außen auf den Sparren aufgebracht und die gesamte Konstruktion von der Dämmung vollflächig eingehüllt. Dann erst folgt die Deckung des Dachs. Für die Altbaumodernisierung bedeutet dies, dass die vorhandene Dachdeckung zuerst entfernt werden muss. Gebälk und Holzschalungen können raumseitig sichtbar bleiben.
Vorteilhaft bei diesem Aufbau ist, dass die Wärmedämmung, da sie am Sparren nicht unterbrochen wird, auf der gesamten Dachfläche voll wirksam ist, damit Wärmebrücken vermieden werden und die Dachkonstruktion vor Temperatureinflüssen geschützt wird. Bei modernen Dämmsystemen ist eine Unterdeckbahn als Zusatzmaßnahme zur Wasserableitung bereits auf den Dämmplatten aufkaschiert, ebenso wie die notwendige Dampfsperre.
Da die außen liegende Dämmung extremen Temperaturwechseln ausgesetzt ist, müssen die einzelnen Platten besonders dimensionsstabil sein, um spätere Rissbildung, Knack- und Knirschgeräusche zu verhindern.
Bei einer vorhandenen, jedoch unzureichenden Zwischensparrendämmung im Altbau kann mit einer zusätzlichen Aufsparrendämmung eine hervorragende Dämmleistung erzielt werden. Es entstehen keine Wärmebrücken und vorhandene Installationen können unverändert bleiben. Eine solche Maßnahme kann relativ problemlos während der normalen Nutzung des Gebäudes weitgehend unberührt von Baulärm und Schmutz durchgeführt werden.
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Eine Luftdichtheitsschicht soll die Durchströmung der Konstruktion von innen nach außen verhindern und befindet sich deshalb immer raumseitig, also auf der warmen Seite der Konstruktion. Die fachgerechte Ausführung einer luftdichten Gebäudehülle erfordert entsprechende planerische Vorgaben.
Im Steildachaufbau wird der dauerhaft luftdichte Anschluss der Luftdichtheitsschicht an das Umfassungsmauerwerk, an Holzrahmenkonstruktionen und an Dachdurchdringungen mit vorkomprimierten Fugendichtbändern, geeigneten Klebemassen, Klebebändern oder durch Einputzen hergestellt. Die Anwendungsempfehlungen der Materialhersteller sind zu beachten.
Traufseitig werden zur luftdichten Ausführung Konstruktionen mit Stichsparren, also ohne durchgehende Sparren, empfohlen. Die luftdichte Schicht wird dabei über die Sparrenstirnseiten geführt und an der Außenwand angeschlossen. Eine Abdichtung um den Sparren mittels Dichtbändern oder ähnlichem Material ist ebenfalls möglich.
Im Gegensatz dazu soll die Winddichtheitsschicht das Einströmen kalter Außenluft in die Konstruktion vermeiden. Sie befindet sich immer außenseitig, also auf der kalten Seite der Konstruktion. Durch Auswahl geeigneter Dämmstoffe, evtl. mit Kaschierungen, kann auf eine separate Winddichtheitsschicht verzichtet werden.
Wärme:
Der Vorteil einer Aufsparrendämmung ist, dass eine wärmebrückenfreie Ausführung der Maßnahme möglich ist. Dadurch können U-Werte − je nach Wärmeleitfähigkeit und Dicke der verwendeten Dämmschicht − ca. von 0,4 bis 0,15 W/m<sup><small>2</small></sup>K erzielt werden. Diese Werte sind vom Vorhandensein einer unterseitigen Verkleidung weitgehend unabhängig, da diese auf den Wärmedurchgangskoeffizienten kaum einen Einfluss haben.
Feuchte:
Durch die wärmebrückenfreie Ausführung der Aufsparrendämmung auf der Außenseite der Konstruktion sind weder Tauwasser- noch Schimmelpilzbildung an der Innenoberfläche zu erwarten. Um eine eventuelle Dampfdiffusion durch die Konstruktion auszuschließen, wird eine Dampfsperre entsprechend DIN 4108 angeordnet. Diese dient gleichzeitig als Luftdichtung.
Schall:
Durch die Aufsparrendämmung wird die Schalldämmung der Dachkonstruktion deutlich verbessert. Aus akustischer Sicht handelt es sich um eine → zweischalige Konstruktion, die je nach Art und Dicke der Dämmschicht (Schalenabstand) sowie flächenbezogene Masse der beiden Schalen, können bewertete Schalldämm-Maße von 40 bis 55 dB erzielt werden.
Zu berücksichtigen ist allerdings das Phänomen, dass der Schall sich zwischen benachbarten Räumen unter einem gemeinsamen Dach ausbreiten kann. Durch die Flankenübertragung entlang der Dachkonstruktion — infolge von Fugen und Hohlräumen — kann die Schalldämmung von Trennwänden um mehrere dB verschlechtert werden.
<u>Achtung:</u>
- | Schadstoffbelastungen durch Holzbauteile bestehen insbesondere im Zusammenhang mit dem chemischen Holzschutz. In den 1970er Jahren wurden große Mengen von Holzschutzmitteln im Außen- und Innenbereich verwendet. Lindan, PCP (Pentachlorphenol) und DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) zählen zu den schwerflüchtigen Verbindungen, die sich nach dem Ausgasen schnell wieder an Oberflächen abscheiden, wodurch es zu gravierenden Schadstoffanreicherungen in Innenräumen kommen kann. Lindan und PCP sind in Holzschutzmitteln der BRD seit 1989 verboten. PCP wird eindeutig als krebserregend eingestuft, bei Lindan wird über eine solche Wirkung diskutiert. In der DDR wurde bis 1989 das Insektizid DDT eingesetzt, in der BRD ist es seit 1972 verboten. DDT ist erbgutverändernd, steht im Verdacht, Krebs zu erzeugen und wird von der Umwelt nur sehr langsam abgebaut. DDT kann insbesondere bei Abbrucharbeiten freigesetzt werden. | ||||
- | Bescheinigungen über Hersteller, Menge und Art des Holzschutzmittels sollten nebst zugehörigem Überwachungszeichen vorliegen; dabei sind die Verarbeitungshinweise des Herstellers unbedingt zu beachten. | ||||
- | Die Verträglichkeit von Holzschutzmitteln mit vorhandenen Schutzmitteln oder Anstrichen muss geprüft werden. | ||||
- | Durch die Aufbringung der Aufsparrendämmung berührte baurechtliche Belange müssen mit den zuständigen Behörden abgeklärt werden. | ||||
- | Der Unterkonstruktion muss ausreichend tragfähig sein. | ||||
- | Die Befestigung der Platten hat entsprechend den Angaben in der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. des Herstellers zu erfolgen. Statische Erfordernisse, insbesondere hinsichtlich Schubspannungen und Windsogkräften am Rand, müssen festgestellt und berücksichtigt werden. | ||||
- | Ein ausreichender Lüftungsquerschnitt der Ein- und Auslassöffnungen an Traufe und First und zwischen Dämmung und Dachziegeln muss regelgerecht eingehalten werden. | ||||
- | Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen ist für ausreichende Durchlüftung zu sorgen; beim Trennen sollte keine Säge verwendet werden. | ||||
- | Bei eingebrachten Dämmungen ist auf Konvektionsdichtheit zu achten; Fugen, Knickpunkte, Fußpunkte und dgl. sind mit ausreichend breiten selbstklebenden und dampfdichten Fugenbändern abzukleben, wenn nicht durch die Art oder Form der Dämmstoffe ein Luftdurchsatz verhindert wird. | ||||
- | Unterspann- und Unterlegbahnen müssen an Durchdringungen seitlich ausreichend hochgeführt und regen- und schneedicht befestigt werden. | ||||
- | Detail: Anschluss Traufe
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- | Detail: Anschluss an eine aufgehende Wand
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<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- EnEV
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
- DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
- DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
- DIN V 20000 Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken
- DIN EN 336 Bauholz für tragende Zwecke - Maße, zulässige Abweichungen
- DIN EN 338 Bauholz für tragende Zwecke - Festigkeitsklassen
- DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
- DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation
- DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation
- DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) - Spezifikation
- DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation
- DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle-Mehrschichtplatten (WW-C) - Spezifikation
- DIN EN 13169 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) - Spezifikation
- DIN EN 13170 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) - Spezifikation
- DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation
- DIN EN 13986 Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
- DIN EN 14519 Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder
- DIN EN 15146 Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz ohne Nut und Feder
- ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
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