1. Außenwände

Fassadenverkleidung mit Faserzementplatten

Fassadenverkleidungen mit Dämmwirkung bestehen aus einer Wärmedämmschicht, die auf die bestehende Wand aufgebracht wird, und einer Verkleidung, welche die darunterliegende Konstruktion vor Witterungseinflüssen schützt. Die Verkleidung kann konstruktiv unterschiedlich ausgeführt werden (belüftet, unbelüftet), es kommen auch verschiedene Materialien für die Wetterschutzschicht (Holzverschalung, Faserzementplatten, Putz, etc.) in Betracht. Für hinterlüftete Außenwandbekleidungen (Vorhangfassaden oder Kaltfassaden), bei denen die wärmedämmende Schicht durch eine Luftschicht von der Wetterschutzschicht getrennt ist, werden vorwiegend Faserzementplatten verwendet.

Die Hinterlüftung der Außenwandbekleidung hat im Vergleich zu nicht belüfteten Außenwandkonstruktionen einige Vorteile<!--[Fouad (2007)]-->:

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Schnellere Abführung von Baufeuchte sowie Reduzierung des Feuchtegehalts der dahinter liegenden Bauteilschichten

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Verhinderung der Tauwasserbildung im Bauteilinneren

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Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes

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Effektiver und dauerhafter Witterungsschutz

<u>Bild 1.2.1-10:</u>

Fassadenverkleidung mit Faserzementplatten
In Anlehnung an [Böhning (2005)]


Bild 1.2.1-10 zeigt den Aufbau einer Fassadenverkleidung mit Faserzementplatten. Auf die bestehende Wand kommt die Wärmedämmschicht, darauf eine Luftlattung. Auf die darauf folgende Spanplatte werden dann die Faserzementplatten sich gegenseitig überlappend aufmontiert, damit kein Wasser in die Konstruktion eindringen kann.

Die Dämmschicht wird mit korrosionsbeständigen Befestigungsmitteln auf die Außenwand montiert. Zwischen äußerer Bekleidung und Dämmschicht bleibt ein offener Luftraum, durch den die sich bildende Feuchtigkeit abtransportiert werden kann. Der Wetterschutz wird durch die auf einer weiteren Tragstruktur aufgebrachte äußere Bekleidung gewährleistet. Dabei werden die einzelnen Teile dieser Tragstruktur, meist reine Horizontal- oder Vertikaltragstrukturen, in einem zum Format der Verkleidung passenden Raster montiert.

Faserzementplatten werden in verschiedenen Formaten, Dicken und Oberflächen angeboten. Ihre Haltbarkeit hängt wesentlich von der chemischen Beständigkeit des Faserzementes ab, die jedoch durch die hygroskopische Wirkung der Fasern herabgesenkt wird. Faserzement ist nicht brennbar, leicht, witterungs- und hitzebeständig und fäulnis- und korrosionsresistent. Befestigt werden Faserzementplatten mit Nägeln oder Schrauben.

Bis Ende der 1970er Jahre wurden in Deutschland asbestzementhaltige Faserzementplatten verarbeitet. Üblicherweise sind die Asbestfasern in diesen Baustoffen fest gebunden. Da Asbest unbrennbar und chemisch sehr resistent ist, wurde es bevorzugt als Baumaterial für den Brandschutz verwendet.

<u>Wärme:</u>
Mit Hilfe der zusätzlich angebrachten Wärmedämmschicht wird der Wärmeschutz der Außenwand erheblich verbessert. Als Wärmedämmstoff werden in der Regel mineralische Faserdämmstoffe (z.B. Stein- oder Glaswolle) verwendet. Die Wärmedämmschicht besitzt − je nach Dicke − einen vergleichsweise hohen Wärmedurchlasswiderstand, was zu einem verbesserten U-Wert der gesamten Außenwandkonstruktion führt.

Berechnung des U-Wertes

Berechnung des mittleren U-Wertes

<u>Feuchte:</u>
Durch die außenseitige Dämmschicht wird die Temperatur im Wandquerschnitt und somit auch an der Innenoberfläche der Wand erhöht. Die Erhöhung der Bauteiloberflächentemperatur im Innern hat einen besseren Schutz vor → Oberflächentauwasser zur Folge. Durch die Erhöhung der Temperatur im Innern des Bauteils sinkt auch die Gefahr, dass sich dort Tauwasser ansammelt.
Die Hinterlüftung der Außenbekleidung ist aus feuchtetechnischer Hinsicht eine zusätzliche Verbesserung. Der Feuchtegehalt der hinter der Hinterlüftung liegenden Schichten wird reduziert. Dadurch wird Tauwasserbildung im Bauteilinneren verhindert. Sollte Wasser im Bauteil anfallen, so wird dieses durch die zirkulierende Luftschicht schneller wieder abgeführt als dies bei nicht hinterlüfteten Konstruktionen der Fall wäre.

Berechnung des Sättigungsdampfdrucks

Durchführung des Glaser-Verfahrens

<u>Schall:</u>
Eine Fassadenverkleidung vor einer massiven Außenwand stellt aus akustischer Sicht eine zweischalige Konstruktion dar. Wenn die schalltechnischen Prinzipien von → zweischaligen Bauteilen beachtet werden, dann führt die Anwendung dieser Maßnahme zu einer deutlichen Verbesserung der Schalldämmung. Die Schale aus Faserzementplatten stellt eine Masse vor der Wärmedämmschicht als Feder dar, dadurch entsteht ein Masse-Feder-System. Die Lage der Resonanzfrequenz spielt eine entscheidende Rolle bei der Auslegung und akustischen Wirksamkeit der Konstruktion.

Berechnung der Resonanzfrequenz

Berechnung der Koinzidenzgrenzfrequenz


<u>Achtung:</u>

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Asbest besteht nicht aus kompakten Kristallen, sondern aus winzigen, zueinander parallel liegenden Mikrofasern, welche die unangenehme Eigenschaft aufweisen, sich längs in immer dünnere Fasern zu spalten. Dadurch können die Fasern in Lunge, Bronchien und Rippenfell eindringen, sich dort über Jahrzehnte halten und bei Überschreiten einer kritischen Konzentration zu Asbestose und Lungenkrebs führen. Deshalb erfolgt die Einstufung von Asbest in die Kategorie krebserzeugender, erbgutverändernder und fruchtbarkeitsgefährdender Gefahrstoffe (GefStoffV) und ist in der BRD bis auf wenige Ausnahmen verboten (ChemVerbotsV). Im Bestand vorhandene, fest gebundene Asbestzementbauteile verursachen durch Abwitterung kaum nennenswerte Emissionen, Rückbau und Entsorgung solcher Bauteile müssen allerdings von sachkundigen Fachfirmen durchgeführt werden.

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Durch die Aufbringung der wärmegedämmten Vorhangfassade berührte baurechtliche Belange müssen mit den zuständigen Behörden abgeklärt werden.

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Der Untergrund muss ausreichend tragfähig sein.

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Der Untergrund muss ausreichend trocken sein.

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Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen ist für ausreichende Durchlüftung zu sorgen; beim Trennen sollte keine Säge verwendet werden.

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Der Einsatz des Befestigungssystems beschränkt sich auf den in der zugehörigen Zulassung beschriebenen Anwendungsbereich.

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Punktuelle Wärmebrücken müssen vermieden werden, insbesondere Auflagerpunkte der Tragstruktur sind sorgfältig zu planen.

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Besteht die Unterkonstruktion aus Metallprofilen, muss zwischen dieser und der Außenwand eine thermische Trennung vorgesehen werden, ebenso sollte wegen der Gefahr der Wämebrückenbildung die Anzahl der Auflagerpunkte minimiert werden.


<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]

  • EnEV
  • DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
  • DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
  • DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
  • DIN 18516 Außenwandbekleidungen, hinterlüftet
  • DIN 68800 Holzschutz im Hochbau/Holzschutz
  • DIN 18334 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Zimmer- und Holzbauarbeiten
  • DIN 18351 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden
  • DIN 18360 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Metallbauarbeiten
  • DIN EN 494 Faserzement-Wellplatten und dazugehörige Formteile ­- Produktspezifikation und Prüfverfahren
  • DIN EN 12467 Faserzement-Tafeln - Produktspezifikation und Prüfverfahren
  • DIN EN 13116 Vorhangfassaden - Widerstand gegen Windlasten - Leistungsanforderungen
  • DIN EN 13119 Vorhangfassaden - Terminologie
  • DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation
  • DIN EN 13163Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation
  • DIN EN 13830 Vorhangfassaden - Produktnorm
  • DIN EN 14019 Vorhangfassaden - Stoßfestigkeit - Leistungsanforderungen
  • EGH Holzbau Handbuch Außenbekleidungen mit Holzwerkstoffplatten
  • ZVDH Produktdatenblatt für Faserzement-Fassadenplatten/-tafeln - Maße, Anforderungen, Prüfungen
  • ChemVerbotsV Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz
  • GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"><tr><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Index.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Baukonstruktionen.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Objektbeispiele.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Grundlagen.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Glossar.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Rechentools.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Fotogalerie.html" target="_top"></a></td><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Planunterlagen.html" target="_top"></a><td><td colspan="3"><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Index.html" target="_top"></a></td></tr><tr><td><a href="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Index.html" target="_top"></a></td></tr></table>


[1] ohne Anspruch auf Vollständigkeit