Begriff: Lärm

Lärm

Lärm ist störender oder schädigender Schall, und er ist damit von zahlreichen subjektiven Einflussfaktoren abhängig. Unter Lärmschädigung wird die Verursachung eines Hörschadens, vor allem das Entstehen einer Lärmschwerhörigkeit verstanden. Nach wie vor ist das eine der am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Lärmstörungen sind Belästigungen, die vegetative Veränderungen hervorrufen und die vorzugsweise in Form von Schlafstörungen, von beeinträchtigter Konzentration und dadurch verminderter Leistungsfähigkeit sowie von verschlechterten Kommunikationsbedingungen und Hörverhältnissen auftreten.

In der Regel ist das Ausmaß der schädigenden oder störenden Lärmwirkung der Lautstärke und der Einwirkungsdauer von Geräuschen proportional. Der A-bewertete energieäquivalente Dauerschallpegel L<sub>A eq</sub> und der Beurteilungspegel L<sub>A rd</sub> sind daher im allgemeinen geeignete Bewertungsmaße für Lärm. Bei Lärmstörungen tritt aber daneben eine situationsbedingte Lästigkeitskomponente auf, die durch Umgebungsbedingungen, Informationsgehalt der Schallsignale, gerade ausgeführte Tätigkeit, persönliche Verfassung, Einstellung zu den gehörten Geräuschen u.a. bedingt ist. Die Störwirkung dieser Einflüsse ist natürlich sehr starken Schwankungen unterworfen und auch individuell unterschiedlich. Dadzrch sind die in Regelwerken angegebene Grenzen für zulässige Belästigungspegel nur grobe Verallgemeinerungen. Meist wurden sie aus der Häufigkeit von Beschwerden und Einsprüchen gegen typische Geräuscheinwirkungen abgeleitet. Eine grobe Zuordnung von Richtwerten äquivalenter Dauerschallpegel, oberhalb derer mit bestimmten Lärmwirkungen zu rechnen ist, kann man wie folgt vornehmen:

Schlafstörungen

L<sub>A eq</sub> > 30 bis 40 dB(A)

Kommunikationsstörungen

L<sub>A eq</sub> > 40 bis 85 dB(A)

Konzentrationsstörungen

L<sub>A eq</sub> > 45 bis 85 dB(A)

Bevölkerungsreaktionen (20 %)

L<sub>A eq</sub> > 45 dB(A)

Vegetative Wirkungen

L<sub>A eq</sub> > 60 bis 85 dB(A)

Bevölkerungsreaktionen (30 bis 70 %)

L<sub>A eq</sub> > 65 dB(A)

Hörschäden

L<sub>A eq</sub> > 85 dB(A)


Folgende Ressourcen verweisen auf diesen Begriff:

1. Außenwände: 1.1 Bestand (1/6)

1. Außenwände: Glasdoppelfassaden

3. Fenster und Türen: 3.1 Bestand (6/8)

3. Fenster und Türen: 3.2.4 Zusatzfenster (Kastenfenster) und Prallscheiben (2/2)