Begriff: Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung

Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde 2007 eine Neufassung erstellt. Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die im März von der Bundesregierung verabschiedete verschärfte EnEV 2009 - Energieeinsparverordnung für Gebäude und ihre Anlagentechnik.

<img src="http://www.bauphysikalische-altbaumodernisierung.de/Bilder/linkexternicon.gif"> Online-Volltext der neuen EnEV 2009


Folgende Ressourcen verweisen auf diesen Begriff:

Bauphysikalische Grundlagen: W-4 Energieeinsparung (1/8)

1. Außenwände: 1.1 Bestand (1/6)

4. Erdberührte Bauteile: 4.1 Bestand

1. Außenwände: Wintergarten

5. Dächer: Begrünte Dächer

5. Dächer: 5.1 Bestand (1/5)

3. Fenster und Türen: 3.2.3 Neue Verglasungen (1/2)