5. Dächer
Begrünte Dächer
Dachbegrünungen werden in benutzbare und einsehbare, aus statischen Gründen nicht benutzbare Begrünungen unterschieden. Diese können als Extensivbegrünungen (für flache und geneigte Dächer), einfache Intensivbegrünungen (ebenfalls für flache und geneigte Dächer) und aufwendige Intensivbegrünungen (für flache Dächer) ausgeführt werden.
Die Extensivbegrünung ist eine naturnah angelegte Vegetationsform mit dem Ziel, sich weitgehend selbst zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die Pflanzen haben nur geringe Wuchshöhe, müssen Frost, Trockenheit und auch zeitweise Vernässung aushalten können und nur wenig Pflege benötigen. Diese Begrünungsart zeichnet sich durch verhältnismäßig einfache Herstellung, geringe Aufbauhöhe und geringes Gewicht aus und wird meistens auf Dächern mit niedriger Lastaufnahmefähigkeit eingesetzt.
Die einfache Intensivbegrünung wird von Pflanzen gebildet, die höhere Ansprüche an die Umgebung stellen. Sie ist überwiegend dünnschichtig aufgebaut, die Pflanzen stellen aber im Vergleich zur Extensivbegrünung höhere Anforderungen an die Vegetationstragschicht und die Wasser- und Nährstoffversorgung. Herstellungsaufwand, Pflegebedarf, Schichtdicke und Gewicht sind deutlich höher. Wie die Extensivbegrünung wird auch die einfache Intensivbegrünung im Allgemeinen großflächig hergestellt.
Als aufwendige Intensivbegrünung werden regelmäßig gepflegte und in der Regel benutzbare Anlagen auf Flachdächern bezeichnet. Die Bepflanzung besteht dabei aus Stauden, Bäumen und Sträuchern und stellt im Vergleich zu Extensiv- und einfacher Intensivbegrünung höchste Anforderungen an die Vegetationstragschicht und die Wasser- und Nährstoffversorgung. Herstellungsaufwand, Pflegebedarf, Schichtdicke und Gewicht sind noch einmal deutlich höher. Bei der Wahl der Bepflanzung muss auf ausreichende Frosthärte, Wurzelbildung und die artbedingte Empfindlichkeit geachtet werden.
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Eine Dachbegrünung weist eine Vielzahl von Vorteilen unter verschiedenen Gesichtspunkten auf, als da sind:
- | wirtschaftlich
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- | bautechnisch
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- | ökologisch
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Wärme:
Durch den Substrataufbau, d.h dadurch, dass in den einzelnen Schichten der Begrünung Luft eingeschlossen ist, wird der winterliche Wärmeschutz im nicht durchfeuchteten Zustand geringfügig verbessert. Der so entstehende zusätzliche Wärmedurchlasswiderstand darf jedoch bei Nachweisberechnungen nach der Energieeinsparverordnung oder DIN 4108 nicht angerechnet werden.
Der wesentliche Vorteil von Dachbegrünungen besteht im sommerlichen Wärmeschutz. Dachbegrünung reduziert die Temperaturschwankungen an der äußeren Oberfläche der Dämmschicht. Dadurch wird das Temperaturamplitudenverhältnis zwischen Innenraum- und Außenlufttemperaturen wesentlich reduziert.
Feuchte:
Die Anforderungen an begrünte Dächer entsprechen denen an Warmdächern. Ergänzend hirzu müssen die Anforderungen der Dachbegrünungsrichtlinie der FLL beachtet werden.
Um günstige Vorraussetzungen für das Pflanzenwachstum zu schaffen muss immer genügend Wasser zur Verfügung stehen. Bei einer möglichen Anstauhöhe des Regenwassers über 100 mm ist eine Abdichtung gegen drückendes Wasser entsprechend DIN 18195 Teil 6 auszuführen.
Schall:
Die Luftschalldämmung von begrünten Dächern wird entsprechend der zusätzlich angebrachten flächenbezogenen Masse des Substrats gegenüber dem klassischen Warmdach verbessert. Diese Verbesserung wird aber im Schallschutznachweis nach DIN 4109 nicht angerechnet. Auch die Absorption von Luft- und Körperschall wird durch eine Dachbegrünung geringfügig erhöht, eine rechnericsche Berücksichtigung kann jedoch erst bei größeren Flächen erfolgen.
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<u>Achtung:</u>
- | Vor Aufbringung einer Dachbegrünung müssen zunächst die statischen Verhältnisse überprüft werden, ob überhaupt und, wenn ja, wie viel zusätzliches Gewicht aufgebracht werden kann. |
- | Die Dachfläche muss nach Art und Oberflächenbeschaffenheit für die jeweilige Abdichtungsart geeignet sein. Der Untergrund muss ausreichend eben, fest, frei von Nestern und klaffenden Rissen sowie Kratern sein, im Falle von zu verklebenden Abdichtungen dürfen keine dies behindernden Substanzen enthalten sein. Bei Bedarf muss eine Untergrundvorbereitung erfolgen. |
- | Dachabdichtungsbahnen dürfen nicht unter Spannung verlegt werden. Scharfkantige Untergründe müssen entsprechend vorbehandelt werden. Besonderes Augenmerk ist auf potentiell entstehende Wülste in der Dachhaut durch überlappende Dichtungsbahnen zu legen. |
- | Die Dachfläche muss ein Gefälle zu den Abflüssen aufweisen; diese müssen so tief liegen, dass Wasser von jeder Seite einlaufen kann. |
- | Alle Dachbahnen müssen unbedingt dicht sein, sowohl in den Klebenähten als auch in allen anderen Verbindungen. |
- | Alle verwendeten Dämmstoffe und Deckungsmaterialien müssen feuersicher sein. |
- | Für die Bepflanzung sollten keine Monokulturen verwendet werden, da diese anfällig sind. |
- | Auf eine wurzelfeste, lückenlose und unbeschädigte Abdichtung ist unbedingt zu achten, damit die Wärmedämmung erhalten bleibt. Lokale Windverfrachtungen der Deckschicht dürfen, falls sie nicht vermieden werden können, nicht zur Alterung und Versprödung der Abdichtung führen. |
<u>Normen und Richtlinien:</u>[1]
- EnEV
- Dachbegrünungsrichtlinie
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise
- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke
- DIN 1045 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
- DIN 1055 Einwirkungen auf Tragwerke
- DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
- DIN 18531 Dachabdichtungen - Abdichtungen für nicht genutzte Dächer
- DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten
- DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Pflanzen und Pflanzarbeiten
- DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Rasen und Saatarbeiten
- DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen
- DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
- DIN 18320 VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Landschaftsbauarbeiten
- DIN 18336 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Abdichtungsarbeiten
- DIN 18338 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
- DIN 18339 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Klempnerarbeiten
- DIN EN 12354 Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften
- DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PUR) - Spezifikation
- DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation
- DIN EN 13948 Abdichtungsbahnen - Bitumen-, Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen - Bestimmung des Widerstandes gegen Wurzelpenetration
- VDI 3806 Dachentwässerung mit Druckströmung
- Flachdachrichtlinien
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