7. Treppen

Allgemeine Beschreibung

Als Treppen bezeichnet man Bauteile, die zwei Ebenen mittels Stufen verbinden. Solche Treppen werden Geschosstreppen genannt. Unterschieden werden notwendige Treppen, d. h. Treppen, die nach behördlichen Vorschriften als Teil des ersten Rettungsweges vorhanden sein müssen und an deren Dimensionierungen und Bauausführung in der Regel besondere Anforderungen gestellt werden, und nicht notwendige Treppen, die zusätzlich vorhanden sein können und dabei häufig auch der Hauptnutzung dienen.

In den meisten Gebäuden sind sie die einzige vertikale Erschließungsform, nur bei vielgeschossigen Häusern kommen neben den Treppen auch Aufzüge zum Einsatz. Zudem ist die Treppe ein wichtiges Gestaltungselement in der Architektur.

Eine Folge von mehr als drei Steigungen bildet einen Treppenlauf. Die Form einer Treppe wird durch die Anzahl der Treppenläufe nur annähernd gekennzeichnet. Zur genaueren Bestimmung gehören Angaben über die Lage der Läufe, Anzahl und Form der Stufen sowie Form, Lage und Anzahl von Podesten, die als Treppenabsätze am Anfang oder Ende eines Treppenlaufes Teile der Geschossdecken sind oder als Zwischenpodest zwischen zwei Treppenläufen liegen. Der von Treppenläufen, -podesten und -geländern umschlossene freie Raum wird Treppenauge, die für eine Treppe vorgesehene Aussparung in der Geschossdecke Treppenöffnung oder Treppenloch genannt.

Die tragenden Teile der Treppe, die die Stufen seitlich tragen und zugleich den Treppenlauf seitlich begrenzen, werden Treppenwangen genannt. Treppenholme tragen oder unterstützen die Stufen paarweise oder einzeln von unten.
Treppenstufen können ausgeführt werden als

-

Blockstufen
Stufen mit rechteckigem oder annähernd rechteckigem Querschnitt

-

Keilstufen
Massive Stufen mit keilförmigem Querschnitt, die gegenseitig auf einfachen oder gebrochenen Fälzen aufliegen. Der waagrechte Teil des Falzes wird als Tragfalz, der zur Steigungslinie normal ausgebildete Teil wird als Stoßfalz bezeichnet.

-

Winkelstufen
Stufen mit winkelförmigem Querschnitt, die auf einem Stufenkern vollflächig versetzt sind.

-

Plattenstufen
Stufen mit rechteckigem oder annähernd rechteckigem Querschnitt, mit oder ohne Setzstufe, die frei tragend oder voll aufliegend ausgeführt sein können.

Sie werden im Allgemeinen auf Unterkonstruktionen (Platten, Wangen, Holme) aufgelegt, auf verschiedene Weise aufgehängt oder in Seitenwänden auskragend eingespannt. Es werden Treppen mit Setzstufen (geschlossene Treppen) und Treppen ohne Setzstufen (offene Treppen) unterschieden.

Das Verhältnis zwischen Steighöhe und Auftrittsbreite einer Treppe berechnet sich nach der Formel

59 cm ≤ Steighöhe x 2 + Auftrittsbreite ≤ 65 cm (Schrittmaßregel, Optimum 63 cm),

was einer normalen Schrittlänge entspricht. Weitere Regeln sind die Bequemlichkeitsregel

Auftrittsbreite - Steighöhe = 12 cm (Steigungsverhältnisse mit dem geringsten Kraftaufwand)

und die Sicherheitsregel

Auftrittsbreite + Steighöhe = 46 cm (für das Absteigen mit ausreichender Auftrittsfläche)

Die Formeln dienen jedoch nur zur Überprüfung ermittelter, aus Geschoss- oder Podesthöhen resultierender Steigungsverhältnisse. Werden alle drei Regeln eingehalten, ergibt sich das als sehr angenehm empfundene Steigungsverhältnis von 17/29 cm.

Eine weiteres wichtiges Maß bei der Konstruktion von Treppen ist die Durchgangshöhe. Sie ist definiert als das lotrechte Fertigmaß zwischen einer gedachten, durch die Trittkanten verlaufenden Fläche und den Unterkanten und/oder -flächen darüberliegender Bauteile. In einigen Baugesetzen wird ein Mindestmaß von 2,10 m vorgeschrieben, größere Höhen sind aber wünschenswert. Da es sich bei dem Maß um ein Fertigmaß handelt, dürfen keinerlei Bauteile wie z.B. Rohre, Kanten, Unterzüge die Durchgangshöhe vermindern.

Treppen lassen sich anhand verschiedener Kriterien in Gruppen einteilen:

-

nach Werkstoff:

+

Holztreppen

+

Stahlbetontreppen

+

Stahltreppen

+

Natursteintreppen

-

nach Bauart:

+

gerade Treppen

+

Podesttreppen

+

Wendeltreppen (auch viertel- / halbgewendelt)

+

Spindeltreppen

+

Raumspartreppen

Unter bauphysikalischem Gesichtspunkt spielt bei Treppen nur der Schallschutz eine Rolle. Im Geschosswohnungsbau sind vor allem massive Treppenläufe und Treppenpodeste im Einsatz. Sie müssen bestimmten Anforderungen entsprechen. Holztreppen, die insbesondere wegen ihrer Eigengeräuschentwicklung von Bedeutung für den Schallschutz sein können, kommen in der Regel nur im „eigenen Wohnbereich“ vor und für sie gibt es deshalb keine Anforderungen. Für Stahltreppen, die im Mehrgeschossbau vor allem als Fluchttreppen, aber in der Altbaumodernisierung auch immer mehr als moderne Gestaltungselemente eingesetzt werden, gelten die für Massivtreppen gültigen schalltechnischen Grundsätze.

 
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