Vertiefungswissen anzeigenVertiefungswissen verbergenBeim Wärmeschutznachweis ist das A/V-Verhältnis eine wichtige Kenngröße für die Kompaktheit eines Gebäudes. Es wird berechnet als Quotient aus der wärmeübertragenden Hüllfläche A [m²], d. h. Flächen, die Wärme an die Umwelt abgeben, wie Wände, Fenster, Dach, und dem beheizten Gebäudevolumen V [m³].
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Schematischer Grundriss eines zweigeschossigen Gebäudes in Pavillonbauweise | Schnitt durch den Zylinder eines Verbrennungsmotors |
Zur Verdeutlichung des Einflusses der Gebäudeform, speziell der Grundrissform, ist in Bild oben links schematisiert der hufeisenförmige, mit rippenartigen Vorsprüngen versehene Grundriss eines zweigeschossigen Gebäudes in Pavillonbauweise wiedergegeben, das in drei Bauabschnitten mit jeweils drei gleichen Gebäudeteilen von ca. 70 m Länge errichtet wurde. Demgegenüber stellt das Bild oben rechts ein etwa um den Faktor 1000 kleineres Konstruktionsteil aus dem Bereich des Maschinenbaus dar. Zur Abfuhr der nicht in mechanische Arbeit umsetzbaren Verbrennungsenergie ist der Zylinder ringsum mit Kühlrippen versehen.
Wie ein Vergleich der Bilder zeigt, weisen der Gebäudegrundriss und der Motor-Zylinder-Querschnitt eine erstaunliche, geometrische Ähnlichkeit auf: Die rippenförmigen Vorsprünge bewirken in beiden Fällen eine verstärkte Wärmeabfuhr; beim Zylinderblock ist sie erwünscht, beim Gebäude wirkt sie energieverschwendend. Man sollte deshalb bei der Planung von Bauwerken prüfen, ob die meist aus optischen oder architektonischen Überlegungen motivierte "Grundriss-Verästelung" wirklich notwendig ist.
Wie eine rechnerische Überprüfung zahlreicher praktischer Bauobjekte ergeben hat, stellt das A/V-Verhältnis eine geeignete Kenngröße dar, um die "Energieökonomie" der Baukörperform zu charakterisieren. Für das in Bild W-18 veranschaulichte Bauwerk ergibt sich bei einer wärmetauschenden Hüllfläche von ca. 9.500 m<sup><small>2</small></sup> und einem umschlossenen Bauvolumen von ca. 17.500 m<sup><small>3</small></sup> (gerundet) ein Verhältniswert von 0,55 m<sup><small>–1</small></sup>.